AfD-Mann twittert Stimmzettel – und muss 1000 Euro Strafe zahlen
Wie man sich bei einer geheimen Abstimmung nicht verhält – heute präsentiert von: der AfD.
Von
Marc Röhlig
Dieser Beitrag wurde am 14.03.2018 auf bento.de veröffentlicht.
Angela Merkel ist am Mittwoch zum vierten Mal zur Bundeskanzlerin gewählt worden. Offiziell erhielt sie 364 von 688 abgegebenen gültigen Stimmen – und wurde somit im Amt bestätigt. (SPIEGEL ONLINE)
Bystron hatte seinen Wahlzettel fotografiert und getwittert. Er wollte sein "Nein" dokumentieren und damit gegen Merkel protestieren.
Das twitterte Bystron:
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble verhängte das Ordnungsgeld noch am Mittwoch. Das Foto sei eine "schwerwiegende Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestags". Mit dem Foto habe Bystron bewusst gegen die Geheimhaltung der Wahl verstoßen, argumentiert Schäuble.
Bystron ist kein Unbekannter. Er war AfD-Landeschef in Bayern und wurde vom Verfassungsschutz beobachtet, bevor er in den Bundestag einzog. Der Grund: Er soll eng mit den als rechtsextrem eingestuften Identitären in Verbindung stehen. (SPIEGEL ONLINE)
Da die Hürden für eine Beobachtung von Bundestagsabgeordneten zu hoch sind, darf der Verfassungsschutz Bystron nicht weiter beobachten.
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