Prozess gegen deutschen IS-Kämpfer "Mach, dass ich als Märtyrer falle"

Angeklagter Kreshnik B. vor Gericht: "Mach, dass ich als Märtyrer falle"
Foto: RALPH ORLOWSKI/ REUTERSFrankfurt am Main - "Merkst du, ich habe keinen Bock, in Deutschland zu leben", sagte Kreshnik B. in einem Telefonat mit seiner Schwester Aferdita. In Syrien sei die Chance hoch, dass ein islamischer Staat entstehe, deswegen halte er sich dort auf. Der 20-Jährige aus Hessen hatte sich der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) angeschlossen, weil er glaubte, der Dschihad sei die "individuelle Pflicht" jedes Muslims. Doch seine Schwester wollte davon nichts wissen: "Mit 25 wirst du das bereuen", prophezeite sie ihm. "Du bist jung, dumm und naiv."
Inzwischen sitzt Kreshnik B. im Gefängnis.
Daran wird sich aller Voraussicht nach auch so bald nichts ändern. Der in Bad Homburg geborene Sohn kosovarischer Einwanderer ist der erste deutsche Kämpfer, der wegen einer Mitgliedschaft im IS an diesem Freitag wohl zu einer längeren Haftzeit verurteilt wird. Bis zu viereinviertel Jahre Jugendstrafe könnte das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main verhängen. Mehr ist wegen einer Vereinbarung zwischen Gericht, Verteidigung und Bundesanwaltschaft, welche den Prozess abgekürzt hatte, nicht mehr möglich.
"Ich chille, gehe kämpfen, tu meinen Job für Allah"
"Mach, dass ich als Märtyrer falle", wünschte sich der Gotteskrieger Kreshnik B. im November 2013 in einem Chat mit seiner Schwester. Laut Anklage bildete der IS den Freiwilligen im syrischen Aleppo an der Kalaschnikow aus. Nachdem B. einen Treueeid auf die Organisation abgelegt hatte, schob er Wachdienste, versorgte Verwundete und nahm an mehreren Kampfeinsätzen teil. Dafür erhielt er nach Erkenntnissen der Ermittler monatlich 50 Euro, Essen, Kleidung und eine Waffe.
Doch irgendwann hatte B. genug. Vielleicht war der Alltag im Bürgerkrieg doch nicht so aufregend, wie er sich das vorgestellt hatte. Im Dezember 2013 reiste er jedenfalls erst in die Türkei und von dort mit seiner Schwester und seinem Cousin Labinot B. zurück nach Deutschland. Tags darauf nahm ihn die Polizei fest. "Besser in Deutschland im Knast als in Syrien im Krieg", sagte B.s Onkel später.
Vor Gericht erklärte der Angeklagte, für ihn sei es noch immer die höchste Stufe des Märtyrertums, im Kampf gegen Unterdrückung zu fallen. Um "seine Brüder" im Ringen gegen das Regime zu unterstützen, sei er nach Syrien gezogen, so Kreshnik B. Warum aber kam der Schüler nach einem halben Jahr zurück? "Ich wollte nicht gegen andere Muslime kämpfen, die sich gegen das Assad-Regime gestellt haben." Sein Fazit: "Nach dem, was ich erlebt habe, habe ich gemerkt, wie wertvoll Frieden ist."
Sie sprachen nicht mit Lehrerinnen
Weshalb sich der dickliche, blasse Junge zum Gotteskrieger berufen fühlte, konnte das Gericht aber letztlich nicht endgültig klären. In seiner Jugend hatte es keinerlei Hinweise darauf gegeben, dass sich Kreshnik B. einmal dem radikalen Islam zuwenden würde: B., der zwei ältere Schwestern hat, machte seinen Realschulabschluss und spielte als Teenager Fußball im jüdischen Fußballverein Makkabi Frankfurt . Einmal fiel B. wegen eines besonders schweren Diebstahls auf, doch das Verfahren wurde eingestellt.
Erst auf der Berufsschule geriet B. an eine Gruppe Islamisten. Die jungen Männer trugen Kaftane und Gebetsmützen, sie sprachen nicht mit Lehrerinnen und verließen die Klasse, wenn es um Sexualität ging. Sie besuchten auch die einschlägig bekannte Abubakr-Moschee im Frankfurter Stadtteil Hausen. Schließlich reisten im Juli 2013 sieben von ihnen mit dem Bus nach Istanbul - darunter auch B., dann ging es weiter nach Syrien. Mehrere seiner Weggefährten starben dort, doch Kreshnik B. kehrte unversehrt nach Deutschland zurück.
Im Prozess fragte der Vorsitzende Richter den Angeklagten B. auch: "Ist Kopf abhacken gut?" Und B. antwortete: "Kommt darauf an für welche Sünde."
Die Bundesanwaltschaft hat deswegen Zweifel, ob sich B. tatsächlich vom radikalen Islam entfernt hat. "Körperlich ist der Angeklagte aus Syrien zurück. Seine Wertvorstellungen sind aber noch nicht wieder in Deutschland angekommen", sagt Bundesanwalt Dieter Killmer. "An echter Reue habe ich Zweifel." Er sei auch besorgt ob "der Verführbarkeit des Angeklagten". Es werde darauf ankommen, dass sein Selbstwertgefühl eine andere als die "ideologisch und religiös fehlgeleitete Basis" finde.
Der Verteidiger von Kreshnik B., der Bonner Rechtsanwalt Mutlu Günal, erklärte hingegen, sein Mandant lasse durchaus Reue erkennen: "Er ist nicht zurückgekommen, weil er ein Schläfer ist, sondern weil er nicht mehr wollte." Und er sei nicht nach Syrien gegangen, "weil er es toll fand, dass da Leute enthauptet werden, sondern weil er Leute retten wollte". Zu Kreshniks B. Äußerungen über das Enthaupten sagte Günal wiederum: "Er ist ein bisschen jung, und er kann sich noch nicht so artikulieren."