Jahresbericht Angriffe auf Politikerinnen und Politiker haben weiter zugenommen

Mitglieder von Parteien werden in Deutschland immer häufiger beleidigt oder gar angegriffen. Politikerinnen und Politiker einer Partei wurden besonders häufig attackiert.
Das Bürgerbüros der AfD im sächsischen Döbeln nach einem Anschlag (Archivfoto von 2018)

Das Bürgerbüros der AfD im sächsischen Döbeln nach einem Anschlag (Archivfoto von 2018)

Foto: Sebastian Willnow/ dpa

Aufgrund der Corona-Pandemie finden derzeit nur wenige öffentliche Veranstaltungen statt, kaum Wahlkampftermine in den Bundesländern, kaum direkte Begegnungen mit Politikerinnen und Politikern. Trotzdem ist die Zahl der Angriffe auf Mitglieder und Repräsentanten deutscher Parteien im vergangenen Jahr erneut gestiegen. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurden für das Jahr 2020 bundesweit 1534 Straftaten gemeldet, die sich gegen Parteivertreter richteten. Das waren rund neun Prozent mehr als im Jahr zuvor (1405 Straftaten).

Die meisten Angriffe richteten sich 2020 gegen Mitglieder der AfD oder andere Menschen, die der Partei zugerechnet wurden. Laut Polizeistatistik wurde die AfD in 694 Fällen Ziel von Angriffen. Die Angreifer wurden zum überwiegenden Teil dem linken Spektrum zugerechnet. Die Grünen belegten Platz zwei: Sie waren 206 Mal von Angriffen betroffen, wobei mehr als jede zweite dieser Attacken auf das Konto von Rechten ging. 189 Angriffe richteten sich gegen CDU-Vertreter, in 169 Fällen traf es die SPD. Politiker und Mitarbeiter der Linken wurden demnach 138 Mal zum Angriffsziel. Laut Statistik richteten sich im vergangenen Jahr 42 Angriffe gegen CSU-Vertreter und 35 Angriffe gegen Vertreter der FDP.

Vermehrt Angriffe auf parteilose Bürgermeisterinnen und Bürgermeister

»Ziel schwerwiegender Angriffe war vor allem die AfD, aber auch die SPD, nachdem der Berliner Innensenator mit der Räumung des besetzten Hauses Liebig 34 einmal konsequent gegen Linksextremisten vorgegangen war«, sagte der AfD-Innenpolitiker Martin Hess. Dieser »staatsfeindlichen Eskalation« müsse ein Riegel vorgeschoben werden.

Zu den Straftaten, die in der Polizeistatistik dem Angriffsziel »Parteirepräsentant/Parteimitglied« zugeordnet werden, zählen unter anderem Beleidigung, Körperverletzung oder die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Nicht erfasst sind hier Angriffe, die sich beispielsweise gegen parteilose Bürgermeisterinnen richten. Bei einer Forsa-Umfrage unter baden-württembergischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern hatten in diesem Januar 31 Prozent der Befragten von einer Zunahme der Beleidigungen oder Bedrohungen gegen sich selbst, Verwaltungsmitglieder oder Ratsmitglieder im Zuge der Coronakrise berichtet.

mrc/dpa
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