Bundesamt für Migration Jeder zweite Asylsuchende kommt ohne Papiere

Meldung als Asylsuchender: Die Gründe für fehlende Identitätsdokumente sind vielseitig
Foto: Daniel Karmann/ dpaName, Geburtsdatum, Nationalität – diese Angaben müssen bei einem Asylantrag in Deutschland gemacht werden. In vielen Fällen beruhen die Daten jedoch allein auf den Angaben der Betroffenen. Gut die Hälfte der erwachsenen Asylsuchenden konnte im vergangenen Jahr keine Dokumente vorlegen, um die Identität zweifelsfrei zu belegen.
»Im Jahr 2020 lag der Anteil der Asylerstantragstellenden ab 18 Jahren ohne Identitätspapiere bei 51,8 Prozent«, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt.
Die Zahl ist damit leicht gestiegen. Noch 2019 waren rund 49 Prozent der erwachsenen Antragsteller ohne Papiere beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorstellig geworden. Im Jahr 2017 – dem ersten, für das im Bamf eine Statistik zur Vorlage von Identitätspapieren erstellt wurde – konnten knapp 61 Prozent aller Asylsuchenden im Alter ab 18 Jahren keine Dokumente vorlegen.
In einer früheren Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hatte die Bundesregierung verschiedene mögliche Gründe für das Fehlen von Identitätspapieren genannt: etwa Probleme im Meldewesen des Herkunftslandes, der Verlust von Dokumenten auf der Flucht, das Einkassieren der Papiere durch Schleuser. Ein Teil der Antragsteller entledige sich zudem bewusst seiner Papiere – teilweise auf Anraten von Schleusern, »um vermeintlich hierdurch die Chancen im Asylverfahren zu erhöhen«.
Herausforderung für die Behörden
Die große Zahl von Asylantragstellern ohne Papiere stelle die Behörden vor große Herausforderungen, sagte Teuteberg. Schließlich sei das Asylsystem gedacht »für Menschen, die Schutz vor politischer Verfolgung benötigen«.
Der Bundesregierung zufolge hat das Bamf im vergangenen Jahr insgesamt 190.608 Identitätsdokumente von Asylsuchenden auf ihre Echtheit hin geprüft. Auf die Frage, wie viele Antragsteller mit gefälschten Dokumenten im vergangenen Jahr Asyl beantragt haben, teilte die Regierung mit, 4488 Dokumente seien von der Prüfstelle des Bamf beanstandet worden. Das entspricht einem Anteil von 2,36 Prozent. Allerdings wies das Innenministerium darauf hin, dass zum Teil mehrere Dokumente eines Antragstellers geprüft werden. Rückschlüsse auf die genaue Zahl derjenigen, die falsche Papiere vorlegen, kann man aus dieser Prozentzahl daher nicht ziehen.
Unklare Identitäten erschwerten eine angemessene Entscheidung im Asylverfahren erheblich, und zwar unabhängig davon, weshalb jemand keine Papiere vorweisen könne, sagte Teuteberg. Um hier voranzukommen, wäre ein besserer europäischer Datenabgleich vonnöten – auch aus Sicherheitsgründen.