Freispruch im Korruptionsprozess Die gerettete Ehre des Christian Wulff

Der Freispruch für Christian Wulff war zugleich Kritik an den Anklägern. Sie hätten eine eindrucksvolle Indizienkette präsentiert, doch entlastende Faktoren nicht gewürdigt und letztlich keine Beweise für ein Vergehen geliefert - dies sagte Richter Rosenow in der Urteilsbegründung.
Freispruch für Wulff: Wunsch nach Wiederherstellung seiner Ehre erfüllt

Freispruch für Wulff: Wunsch nach Wiederherstellung seiner Ehre erfüllt

Foto: Nigel Treblin/ Getty Images

Überraschend war die Entscheidung der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Hannover im Fall Christian Wulff nicht. Dass der ehemalige Bundespräsident freigesprochen werden würde - dies hatte der Vorsitzende Frank Rosenow an den letzten Verhandlungstagen des spektakulären Korruptionsprozesses schon durchblicken lassen.

Dass es ihm aber so souverän gelingen würde, Wulff tatsächlich von jeglichem Verdacht freizusprechen, käuflich gewesen zu sein, war in dieser Klarheit nicht unbedingt zu erwarten. So eindeutig, bei gleichzeitig überaus differenzierter Bewertung der Anklagepunkte, fallen Urteilsbegründungen nicht immer aus.

Wulffs Wunsch nach Wiederherstellung seiner Ehre dürfte von diesem Gericht also erfüllt worden sein.

Der Weg bis dorthin allerdings war weit und steinig. Zeigte sich die Kammer zu Prozessbeginn noch offen nach allen Seiten, änderte sich ihre Haltung zu der angeblichen Käuflichkeit des Ex-Präsidenten in dem Maß, als Zeugen die Anklagevorwürfe nicht bestätigen konnten und sich ein zunehmend anderes Bild von der Beziehung Wulffs zu seinem Freund, dem Filmproduzenten David Groenewold ergab. "Das war ein Geben und Nehmen", hatte schon Bettina Wulff als Zeugin vor Gericht bestätigt. Doch die Staatsanwaltschaft hielt an ihrem Verdacht eines Korruptionsdelikts unbeirrt fest.

Der Vorsitzende lud in weiser Vorausschau Zeugen über Zeugen, um der Staatsanwaltschaft den Wind aus den Segeln zu nehmen. Der Prozess zog sich, die Verteidigung wartete ab. Sie hatte keinen Grund, gegen die Verhandlungsführung dieses Vorsitzenden und den Kurs seiner Kammer aufzubegehren.

"Ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn ist nicht ersichtlich"

Dann endlich der Tag der Plädoyers. Ein Ende schien in Sicht. Da stellte die Staatsanwaltschaft nicht einen Strafantrag, wie es Brauch ist nach einer umfangreichen Hauptverhandlung, nein, sie wollte, dass der Prozess weitergeht. Weil die Kammer "nicht alle Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns ausgeschöpft" habe. Grund dafür war, dass Rosenow einen Berg von Anträgen der Staatsanwaltschaft kurz zuvor abschlägig beschieden hatte.

In der Urteilsbegründung fand er zu diesem Punkt eindeutige Worte: "Ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn durch die Beweisanträge der Staatsanwaltschaft ist nicht ersichtlich. Wir haben mehr Zeugen geladen, als die Staatsanwaltschaft verlangte. Es gibt keinen weiteren schlagkräftigen Beweis gegen die Angeklagten."

Das Gericht kritisierte in der Urteilsbegründung wiederholt, dass die Staatsanwaltschaft einseitig ermittelt und Ermittlungsergebnisse einseitig bewertet habe. "Neben der anfangs rein geschäftlichen Beziehung zu Herrn Groenewold entwickelte sich eine enge persönliche Freundschaft", so der Vorsitzende Rosenow, "so eng, dass Herr Groenewold etwa seinem Freund Wulff ein Handy überließ, als der sich in der Trennungsphase von seiner ersten Frau befand, damit er mal gefahrlos mit seiner neuen Bekannten telefonieren konnte." Groenewold sei bei Wulffs zweiter Hochzeit dabei gewesen, er habe eine Rede gehalten, er habe an Bettina Wulffs Wochenbett gesessen als einer der ersten Besucher, er habe an Wulffs 50. Geburtstag gesprochen und so fort.

"Es hätte schon sehr handfester Beweise bedurft"

Dann befasste sich das Gericht mit den Anklagepunkten, von denen die Staatsanwaltschaft - ohne sie beweisen zu können - nicht lassen wollte.

  • Die Kammer habe nicht feststellen können, ob Wulff am Abend des 26. September 2008 im Restaurant Trader Vics, einem Lokal im Keller des Hotels Bayerischer Hof in München an einem von Groenewold bezahlten Abendessen teilgenommen habe.
  • Sie habe auch nicht feststellen können, ob Wulff überhaupt gemerkt habe, dass Groenewold einen Teil der Wulffschen Hotelkosten übernahm.
  • Es gebe auch keinen Beleg dafür, dass er Groenewold nicht die Babysitter-Kosten in bar zurückgab, als er bemerkte, dass die auf seiner eigenen Rechnung fehlten.
  • Eine unter Juristen sogenannte "Unrechtsvereinbarung" (nach dem Motto: Ich gebe dir etwas, damit du mir dann dafür einen Gefallen tust) habe man auch nicht feststellen können.

Die Angaben der Angeklagten, so Rosenow, seien "im Kern" nicht widerlegbar. Für eine Verurteilung reiche es nicht aus, wenn ein Geschehen "möglich" gewesen wäre, Handlungsalternativen aber auch denkbar seien. Die Staatsanwaltschaft habe eine Indizienkette geknüpft, die "auf den ersten Blick in dieser Zusammenballung ihre Wirkung nicht verfehlt", so der Vorsitzende. Aber bei näherer Betrachtung, in der Gesamtschau, gebe es eben auch eine ganze Reihe entlastender Gesichtspunkte. "Bei dieser Ausgangssituation hätte es schon sehr handfester Beweise bedurft", sagte Rosenow, "die hat man hier nicht." Die Abläufe "könnten so gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaft annimmt. Aber es könnte auch anders gewesen sein."

Die Staatsanwaltschaft, so der Eindruck aus der Hauptverhandlung, nahm jedes nicht belegbare Detail als Beweis für die Heimlichkeit des Vorgehens der Angeklagten - nach Auffassung Eimterbäumers ein geradezu typisches Merkmal von Korruptionsdelikten.

Da beißt sich die Katze in den Schwanz: Das Fehlen von Beweisen einer Straftat wird selbst zum Beweis der Straftat.

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