Gesetzentwurf Die Grünen fordern Nachbesserungen zum dritten Geschlecht

"Weiblich", "männlich" und "divers"? Das Personenstandsgesetz muss um eine dritte Geschlechtsoption erweitert werden - aus dem Innenministerium gibt es einen Entwurf, die Grünen aber wollen ihn ändern.
Protest vor dem Bundestag

Protest vor dem Bundestag

Foto: imago/ Christian Ditsch

Die Grünen wollen im Innenausschuss drei Änderungsanträge zum Gesetzentwurf des Innenministeriums zur dritten Geschlechtsoption einbringen. Die Anträge liegen dem SPIEGEL vor. Die Fraktion fordert darin weitreichende Änderungen, unter anderem soll die Attestpflicht für Intersexuelle abgeschafft werden. Zudem soll das Gesetz für weitere Personengruppen geöffnet werden.

Diese Änderungen würden zwei der zentralen Kritikpunkte von Verbänden und Betroffenen beseitigen.

Der Entwurf des Innenministeriums sieht vor, dass es künftig im Personenstandsgesetz neben den Optionen "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" geben soll. Doch der Entwurf soll nur für intersexuelle Menschen gelten, also Personen, die biologisch nicht einem Geschlecht zuzuordnen sind. (Eine Übersicht zu Geschlechtsidentitäten finden Sie hier).

Bevor die Betroffenen den Eintrag ändern lassen können, müssen sie laut Wunsch des Innenministeriums eine ärztliche Bescheinigung vorlegen und damit beweisen, dass eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt.

"Entwurf ignoriert Gruppen wie transsexuelle und transidente Menschen"

Dazu erklärt Sven Lehmann, LSBTI-Sprecher und Bundestagsabgeordneter der Grünen: "Der Entwurf pathologisiert und bevormundet intersexuelle Menschen, indem er von ihnen unsinnige ärztliche Atteste fordert, bloß um einen Geschlechtseintrag zu ändern." "LSBTI" steht für lesbisch, schwul, bi-, trans- und intersexuell.

In einem der Änderungseinträge heißt es dazu: "Sie [die Betroffenen] mussten als Kinder und Jugendliche auf Drängen der Ärzte schwerwiegende Operationen, langjährige Hormonbehandlungen und Quälereien (z.B. mechanische Vaginadehnung über lange Zeit hinweg) über sich ergehen lassen, um ihren Körper und ihr Erscheinungsbild einem männlichen oder weiblichen Körper anzugleichen."

Die Grünen kritisieren zudem, dass der Entwurf diejenigen ausschließe, die zwar nicht intersexuell sind, aber sich trotzdem keinem Geschlecht zugehörig fühlen. "Er ignoriert weitere Gruppen wie transsexuelle und transidente Menschen, die sich weiterhin als psychisch krank diagnostizieren lassen müssen, um ihren falschen Geschlechtseintrag korrigieren zu dürfen", sagte Lehmann dem SPIEGEL.

Einige Länder sind mit einer Initiative bereits gescheitert

Bereits im Oktober 2017 hatte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung dazu aufgefordert, entweder einen dritten Geschlechtseintrag zu schaffen, oder alternativ den Geschlechtseintrag aus dem Personenstand zu streichen. Die Regierung steht unter Zeitdruck, bis 1. Januar 2019 muss es eine Neuregelung geben. Das Innenministerium hatte im Sommer den Gesetzesentwurf vorgelegt.

Die Landesregierungen der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen, Schleswig-Holstein und Brandenburg hatten im Sommer im Bundesrat bereits gefordert, den Kreis der Personen, für die das Gesetz gilt, zu erweitern. In einer Sitzung am 19. Oktober hatte der Bundesrat jedoch beschlossen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben und den Antrag der Länder abgelehnt.

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