Die komplette Liste Wie viel Nebeneinkünfte welcher Abgeordnete hat

Das neue Gesetz schlüsselt für jede Tätigkeit eines Abgeordneten in drei Kategorien auf, wie viel er an Nebeneinkünftien hat - allerdings nicht in Euro-Beträgen, sondern aufgeteilt in Kategorien:

  • Stufe 1 für 1000 bis 3500 Euro,
  • Stufe 2 für 3500 bis 7000 Euro,
  • Stufe 3 für alles ab 7000 Euro.
  • Die Stufen werden je nach Job monatlich oder jährlich ausgewiesen.
  • Wer unter 1000 Euro im Monat oder 10.000 Euro im Jahr bleibt, muss nichts melden; solche Tätigkeiten werden ohne Stufen-Angabe vermerkt

Diese Regelung macht es unmöglich, eine Rangfolge der Spitzen-Dazuverdiener unter den Abgeordneten zu erstellen - denn die Abstufung vergröbert das Raster viel zu sehr. Ein Abgeordneter, der in einem Nebenjob 100.000 Euro im Jahr dazu verdient, fällt genauso in Stufe 3 wie ein Abgeordneter, der für eine Vortragsreihe insgesamt 9000 Euro kassiert hat.

Der Bundestag weist außerdem explizit darauf hin, dass sich die Angaben keineswegs danach richten, was der Abgeordnete am Ende im Geldbeutel hat (also den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen). Denn der Stufen-Einteilung liegen Bruttobeträge unter Einschluss von Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen zu Grunde. Unberücksichtigt bleiben Aufwendungen, Werbungskosten und sonstigen Kosten des Abgeordneten aller Art.

Die Liste aller 161 Abgeordneten, deren Nebeneinkünfte von dem neuen Transparenz-Gesetz erfasst und vom Bundestag veröffentlicht wurden - klicken Sie auf den Politiker, dessen Zweitjobs Sie interessieren:

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