Die Linke
Ramelows Kampf gegen den Verfassungsschutz
Darf der Verfassungsschutz die Linke beobachten? Vor dem Bundesverwaltungsgericht will der Thüringer Spitzengenosse Bodo Ramelow die Schlapphüte in ihre Schranken weisen - er hofft auf ein Grundsatzurteil.
Leipzig/Erfurt - Die Auseinandersetzung zwischen der Linken und dem Verfassungsschutz währt schon seit Jahren, an diesem Mittwoch könnte sie entschieden werden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss darüber befinden, ob der Verfassungsschutz die Linke beobachten darf. Der Thüringer Linke- Fraktionschef
will erreichen, dass die Schlapphüte nicht weiter Informationen über die Genossen sammeln dürfen. In den Vorinstanzen hat sich Ramelow bereits durchgesetzt - allerdings immer mit dem Hinweis auf seinen Einzelfall. "Ich hoffe, dass das Bundesverwaltungsgericht jetzt grundsätzlich wird", sagte Ramelow.
Auch das
erhofft sich eine Grundsatzentscheidung. Die Agenten wollen wissen, unter welchen Bedingungen sie Politiker bespitzeln dürfen. Ihrer Auffassung nach sind die Spitzenfunktionäre der Linken verdächtig, weil ihre Partei Anhaltspunkte liefert, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu unterlaufen.
Der Verfassungsschutz hatte mehr als zehn Jahre lang Informationen über Ramelow gesammelt. Dabei habe es sich ausschließlich um frei zugängliche Quellen wie Zeitungsberichte, Internet-Einträge oder Pressemitteilungen gehandelt. Die Behörde rechtfertigte die Beobachtung damit, dass Ramelow ein Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.
Gerichtssprecherin Sibylle von Heimburg dämpft die Erwartungen. In den Vorinstanzen sei immer nur der Fall Ramelow behandelt worden. Die Sammlung der Daten über ihn wurde als unverhältnismäßig beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht könnte sich dieser Meinung anschließen. "Damit wäre es kein Grundsatzurteil." Allerdings könnten die Richter auch zu dem Schluss kommen, dass Politiker unter gewissen Bedingungen beobachtet werden dürfen. Dann müsse das Gericht dafür grundsätzliche Kriterien aufstellen. Nicht abzusehen ist, ob bereits am Mittwoch eine Entscheidung fällt. "Das hängt vom Erörterungsbedarf aller Beteiligten ab."
Der Gewerkschaftler Ramelow war nach eigenen Angaben im Rahmen der DKP-Berufsverbote in den achtziger Jahren in den Blick des hessischen Verfassungsschutzes geraten. Er hatte sich mit einem Betroffenen solidarisch erklärt. Als er nach dem Mauerfall nach Thüringen wechselte, folgte ihm offensichtlich seine Akte.
Falls ihm das Bundesverwaltungsgericht die Grundsatzentscheidung verweigert, will Ramelow zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe weiterziehen. Dort liegt bereits eine Klage der Linken-Bundestagsfraktion zum gleichen Thema vor. "Außerdem bleibt mir als letzter Schritt noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof." Auch dort rechnet sich Ramelow gute Chancen aus. "Da gibt es ein vergleichbares Urteil gegen den schwedischen Geheimdienst. Da bekam der Kläger sogar eine Entschädigungszahlung."
Ramelow war von 2005 bis 2009 Abgeordneter der Linken im Bundestag, seit September 2009 ist er Fraktionschef der Partei im Thüringer Landtag.