Edathy-Affäre Maas erwägt schärfere Gesetze gegen Kinderpornografie
Justizminister Maas: Rechtliche Klarstellung zum "Posing" wird geprüft
Foto: imago/ IPONBerlin - Niemand dürfe mit den Körpern von Kindern und Jugendlichen Geschäfte machen, hat Bundesjustizminister Heiko Maas am Dienstag in Berlin erklärt. Deswegen prüft die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre nun eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie. "Wir wollen klären, wie wir das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe stellen können", sagte der Sozialdemokrat.
Um Kinderpornografie im Internet besser bekämpfen zu können, solle der veraltete Begriff im Strafrecht angepasst werden. Im Gesetz ist lediglich von "kinderpornografischen Schriften" die Rede, darunter fallen laut Rechtsprechung etwa auch Fotos oder Videos. Geplant ist nun aber, das im Gesetz klarzustellen und dort den Begriff "Informations- und Kommunikationstechnologie" zu ergänzen.
Geprüft werde auch, ob eine rechtliche Klarstellung zum "Posing" nötig sei, erklärte Maas. Der Besitz solcher Bilder, auf denen nackte Kinder zu sehen sind, ist nach deutscher Rechtsprechung bereits strafbar - sofern das abgebildete Kind eine "geschlechtsbetonte Pose" einnimmt. Diese Abgrenzung ist jedoch schwierig.
"Debatten über die Änderungen des Strafrechts sollten wir nicht mit Blick auf konkrete Einzelfälle führen", sagte Maas. Er kündigte aber an, "den Kampf gegen Kinderpornografie mit der ganzen Härte des Rechts" zu führen. Noch vor Ostern will der SPD-Politiker ein Gesetzesentwurf auf den Weg bringen, um die EU-Richtlinie zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung umzusetzen.
Vorwürfe "im Grenzbereich"
Nach dem Skandal um SPD-Mann Sebastian Edathy hatten Politiker, Kinderschützer und Kriminalbeamte schärfere Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. Der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, etwa plädierte dafür, den Kauf und Verkauf von Fotos mit nackten Kindern generell unter Strafe zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen Edathy wegen Vorwürfen "im Grenzbereich" zur Kinderpornografie. Offiziell ist ein strafbares Verhalten bislang nicht nachgewiesen worden. Bei der Strafverfolgung wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar - wegen Bildern wie diesen wurden auch die Ermittlungen gegen Edathy aufgenommen. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.