Bundesverfassungsgericht AfD will gegen Ehe für alle klagen

Nachdem der Bundestag am Freitag die Ehe für alle beschlossen hat, will die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Auch andere Politiker bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs.
AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland (Archivbild)

AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland (Archivbild)

Foto: Britta Pedersen/ dpa

Die AfD prüft eine Verfassungsklage gegen die Ehe für alle. Spitzenkandidat Alexander Gauland sagte der "Bild am Sonntag", die Ehe zwischen Menschen gleichen Geschlechts schaffe eine "Wertebeliebigkeit, die unserer Gesellschaft schadet". Der Bundestag hatte die Öffnung der Ehe für Homosexuelle am Freitag mit großer Mehrheit beschlossen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räumt einer Verfassungsklage Erfolgschancen ein. Er habe im Parlament gegen das Gesetz gestimmt, da aus seiner Sicht als Jurist dafür eine Änderung des Grundgesetzes nötig wäre, sagte er dem Blatt. Zudem sei die Ehe für ihn "eine Verbindung zwischen Mann und Frau".

Auch Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sagte, er rechne mit Beratungen der Verfassungsrichter in der Frage. Der Bundestag habe einen "recht unausgegorenen Gesetzentwurf" verabschiedet, kritisierte er.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ebenfalls für verfassungswidrig. "Wenn man die Ehe öffnen will, muss man das Grundgesetz ändern", sagte Papier dem SPIEGEL, "das kann der einfache Gesetzgeber nicht machen."

Zugleich kündigte ein erster schwuler CDU-Politiker die Eheschließung mit seinem Partner an. Der Stuttgarter Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann sagte der "BamS", dies sei für ihn nur noch ein formaler Schritt. Kaufmann ist seit Ende 2013 verpartnert.

hei/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten