Energiepolitik Atomgesetz sieht Enteignung für Endlager vor

Geplantes Endlager Gorleben: Enteignungen sollen wieder möglich werden
Foto: dpaHamburg - Die Koalition plant mit dem neuen Atomgesetz Enteignungen für die Endlagersuche wieder zu ermöglichen. Um den Bau des geplanten Atomendlagers in Gorleben voranzutreiben, will die Regierung den Behörden auf diese Weise zusätzlichen Handlungsspielraum verschaffen.
Für die Errichtung von Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle und die Standorterkundung "ist die Enteignung zulässig", heißt es nach Informationen des SPIEGEL im Entwurf zum neuen Atomgesetz, den das Bundeskabinett am 28. September beschließen will. Die Möglichkeit, Immobilienbesitzer zu enteignen, hatte Rot-Grün abgeschafft.
Derweil entspinnt sich eine Diskussion um die Verteilung der von den Energiekonzernen zugesagten Sonderabgabe, die für die Entwicklung von alternativen Energiekonzepten vorgesehen ist. Dabei müssten "auch Länder mit Atomkraftwerken wie Baden-Württemberg mitentscheiden", fordert etwa Regierungschef Stefan Mappus im SPIEGEL. Für den Umbau der Stromnetze allein würden "zweistellige Milliardenbeträge gebraucht, weil die modernen Hochleistungsleitungen von Nord nach Süd unterirdisch verlegt werden müssen", sagt der baden-württembergische Regierungschef.
Sein niedersächsischer Kollege David McAllister fordert ebenfalls mehr Bundesmittel; es müsse einen "gerechten Ausgleich für die Endlagerstandorte in den jeweiligen Regionen" geben, also in Asse, im Schacht Konrad und in Gorleben.
Teurer Ausbau bei EU genehmigungspflichtig
EU-Kommissar Günther Oettinger kündigte für die kommenden Wochen einen EU-Gesetzentwurf an, in dem er Rahmenbedingungen für die Endlagerung von Atommüll festlegen will. Dabei, so der EU-Kommissar, soll es um Fragen gehen wie: "Welche Gesteinsformationen kommen in Frage? Welche Sicherheitsstandards müssen bei Bau und Betrieb gelten?"
Nach Ansicht Oettingers muss die EU-Kommission in die Entscheidung über die Verlängerung von Atomlaufzeiten eingebunden werden, wenn es zu erheblichen Investitionen in die Atommeiler kommen sollte. Zwar sei die Laufzeitverlängerung als solche ohne Genehmigung aus Brüssel möglich, sagte Oettinger. "Sollten zusätzlich auch substantielle Investitionen getätigt werden, sei es, dass in neue Sicherheitsvorkehrungen investiert oder ein Atomkraftwerk erweitert wird, dann ist eine Notifizierung bei der EU-Kommission nötig", so Oettinger.