Erbschaftsteuer Köhler hat Gesetz sehr eilig geprüft

Bundespräsident Horst Köhler hatte es nach SPIEGEL-Informationen bei der Prüfung des Gesetzes über die Erbschaftsteuer offenbar überaus eilig: Er hat das Gesetz früher unterzeichnet, als aus den offiziellen Verlautbarungen hervorgeht.

Laut Verfassung hat der Präsident den Auftrag, Gesetze darauf zu prüfen, ob sie verfassungskonform sind. Zweimal hatte Köhler, der ein "unbequemer Präsident" sein will, die Unterschrift nach ausführlicher Prüfung verweigert, er hatte sogar externen Rat von Rechtsexperten eingeholt.

Im Fall der strittigen Neuregelung der Erbschaftsteuer verzichtete Köhler auf externe Expertisen und berücksichtigte auch nicht die Warnungen von Experten, etwa von Staatsrechtler Ulrich Battis und dem ehemaligen Verfassungsrichter Paul Kirchhof. Sie halten die Neuregelung für verfassungswidrig. Zudem prüfte Köhler kürzer als bislang bekannt.

Präsidialamtssprecher Martin Kothé erklärte am Montag voriger Woche, der Präsident habe das Gesetz über die Weihnachtsfeiertage unterschrieben. Nach SPIEGEL-Informationen unterzeichnete Köhler das Gesetz, das ihm von der Bundesregierung erst am 16. Dezember zugeleitet worden war, bereits am 24. Dezember, vor seinem Urlaub in Österreich.

In der Spitze des Präsidialamts wurde noch früher, bereits nach einem Treffen Köhlers mit Kanzlerin Angela Merkel Mitte Dezember, davon ausgegangen, dass er das Gesetz unterzeichnet. Wenig später wurde das Szenario – Unterschrift Köhlers, aber spätere Bekanntmachung seiner Zustimmung – verabredet, um den Eindruck einer gründlicheren Prüfung zu erwecken.

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