Ermittlungen gegen Verena Becker Geheimakten zu Mordfall Buback bleiben gesperrt

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat entschieden: Der Sperrvermerk für die geheimen Akten zum Mord der RAF an Generalbundesanwalt Buback bleibt gültig. Damit scheiterte ein Antrag der Bundesanwaltschaft. Ihr werden die Dokumente jedoch überstellt.
Tatort vom Buback-Mord: Geheime Akten bleiben unter Verschluss

Tatort vom Buback-Mord: Geheime Akten bleiben unter Verschluss

Foto: A1844 Heinz Wieseler/ dpa

Berlin - Die Akten zum Mord am früheren Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahre 1977 sollen auf Anordnung von Wolfgang Schäuble unter Verschluss bleiben. Der Innenminister wies damit einen entsprechenden Antrag der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zurück.

Das Ministerium will aber der Bundesanwaltschaft die erbetenen Akten und weitere für das Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Terroristin Verena Becker relevanten Dokumente übersenden. Die Sichtung der Unterlagen sollten es der Behörde ermöglichen, "zu beurteilen, ob daraus Ansätze für die laufenden Ermittlungen gewonnen werden können".

Das Bundesinnenministerium begründete seine Entscheidung mit der zugesicherten Vertraulichkeit. Der Schutz von Quellen sei für den Verfassungsschutz ein hohes Gut.

Buback war 1977 von einem RAF-Kommando ermordet worden, dabei wurden auch sein Fahrer Wolfgang Göbel und der Polizist Georg Wurster getötet. Wegen des Anschlags wurden die RAF-Terroristen Knut Folkerts, Christian Klar und als Drahtzieherin Brigitte Mohnhaupt verurteilt. Die genauen Umstände der Tat wurden aber nie geklärt.

Neue Ermittlungen begründeten den Verdacht, dass Verena Becker unmittelbar beteiligt gewesen sein könnte. Laut Bundesanwaltschaft soll Becker "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags" auf Buback und seine beiden Begleiter geleistet haben. Sie wird als Mittäterin, aber nicht als Todesschützin verdächtigt. Die 57-Jährige wurde am Dienstag in ein Gefängnis in Berlin verlegt.

Becker hat bereits eine langjährige Haftstrafe abgesessen. Sie wurde am 28. Dezember 1977 wegen einer Schießerei bei ihrer Verhaftung zu lebenslanger Haft wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen verurteilt. 1989 wurde sie von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.

Aus dem Innenministerium hieß es am Dienstag außerdem, sollte die Bundesanwaltschaft Unterlagen verwerten wollen, werde das Ministerium eine Freigabe nochmals prüfen, "ob die für eine wirksame nachrichtendienstliche Tätigkeit des Verfassungsschutzes bei der Gewinnung und Führung von Quellen unerlässliche Vertraulichkeit ausnahmsweise zurückgestellt werden kann".

Nach Paragraph 96 der Strafprozessordnung kann der Bundesinnenminister als oberster Dienstherr von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz Akten in Strafverfahren sperren lassen, wenn "das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde".

kgp/dpa/ddp/AFP
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