Ermittlungen zu Plagiatsaffäre Guttenbergs juristische Doktorspiele

Die Aufklärung der Plagiatsaffäre, beteuerte Karl-Theodor zu Guttenberg, sei ihm "ein aufrichtiges Anliegen". Doch nach SPIEGEL-Informationen hat er bislang nicht mündlich vor der Prüfungskommission der Uni Bayreuth Stellung genommen. Möglicherweise wird er nicht strafrechtlich belangt.
Guttenberg beim Zapfenstreich am 10. März: Rücktritt wegen Plagiatsaffäre

Guttenberg beim Zapfenstreich am 10. März: Rücktritt wegen Plagiatsaffäre

Foto: Maurizio Gambarini/ dpa

Hamburg - Der frühere Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wird in der Plagiatsaffäre möglicherweise nicht strafrechtlich belangt. Wie Münchner Strafverteidiger berichten, ist die bayerische Justiz auf der Suche nach Präzedenzfällen, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverletzungen eingestellt wurden, weil kein öffentliches Interesse bestand.

Gegen Guttenberg ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof seit mehreren Wochen, weil er große Teile seiner Doktorarbeit abgeschrieben und dies nicht gekennzeichnet haben soll. Zwar liegen in Hof mittlerweile rund hundert Strafanzeigen gegen den CSU-Politiker vor, jedoch bislang keine von den betroffenen Autoren. Deswegen ist öffentliches Interesse für eine Strafverfolgung nötig.

Das bayerische Justizministerium wies den Verdacht der Einflussnahme auf die Ermittlungen zurück. Bei der Staatsanwaltschaft Hof hieß es, man werde zunächst den genauen Sachverhalt ermitteln, danach feststellen, ob er strafbar sei und erst dann ein öffentliches Interesse prüfen. Die Prüfungskommission der Uni Bayreuth, die die Plagiatsvorwürfe intern untersucht, kam offensichtlich zu der Einschätzung, dass der Ex-Minister bei seiner Dissertation bewusst getäuscht haben müsse.

Ausmaß und Art des Plagiats ließen angeblich keinen anderen Schluss zu. Guttenberg hatte dies immer bestritten. Nach SPIEGEL-Informationen hat der Ex-Minister die Möglichkeit nicht genutzt, von dieser Kommission mündlich angehört zu werden. Noch Anfang März hatte er in seiner Rücktrittsrede beteuert, es sei ihm "ein aufrichtiges Anliegen", sich an der Klärung der Vorwürfe zu beteiligen.

Nun möchte er offenbar verhindern, dass die Kommission die Ergebnisse der Untersuchung öffentlich macht. Guttenbergs Anwälte hatten das mit dem Schutz seiner Persönlichkeitsrechte begründet. Die Universität setzt dem entgegen, die Menschen könnten eine umfassende Information über die Untersuchung erwarten, will aber ohne Zustimmung von Guttenberg den Bericht nicht publik machen, weil es sich dabei um eine interne Angelegenheit handele.

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