Gekippte Dreiprozenthürde bei Europawahl Karlsruher Arroganz

Das Bundesverfassungsgericht präsentiert seine Entscheidung, die Dreiprozenthürde zu kippen, als Sieg für die Chancengleichheit bei der Europawahl. In Wahrheit sagen die Richter: Was im EU-Parlament geschieht, ist so unwichtig, dass es nicht mal des Schutzes vor Extremisten bedarf.
Zweiter Senat beim Bundesverfassungsgericht: Abschätziges Urteil für Europa

Zweiter Senat beim Bundesverfassungsgericht: Abschätziges Urteil für Europa

Foto: Uwe Anspach/ dpa

Mit der Reputation von Parlamenten ist es so eine Sache. Amerikaner hassen in Umfragen ihren Kongress, schätzen aber ihre jeweiligen Abgeordneten, weil sie von diesen Zuwendungen für den Wahlkreis daheim erwarten. In Deutschland ist die Einschätzung oft ähnlich differenziert. Nur das Europaparlament hat gleich ein doppeltes Glaubwürdigkeitsproblem: Seine Abgeordneten werden wenig ernst genommen - und die Institution schon gar nicht.

Das hat Europas Volksvertretung nun sozusagen schriftlich, vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Mit ihrem Urteil, eine Dreiprozenthürde für die Europawahlen im Mai zu kippen, stufen die Richter die Versammlung in Brüssel und Straßburg ein wie eine kommunale Veranstaltung. "Behandeln Sie das Europäische Parlament nicht wie den Gemeinderat Karlsruhe", hatten Gegner eines solchen Kurses bei der Anhörung zum Verfahren noch gefleht - und darauf verwiesen, wie viel bedeutsamer die Arbeit der EU-Parlamentarier mittlerweile sei, von der Benennung von Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten bis zu mehr Mitentscheidungsrechten bei Europas Weichenstellungen.

Die (knappe) Mehrheit der Richter zeigte sich davon ähnlich unbeeindruckt wie bereits bei ihrer vorherigen Entscheidung gegen eine Fünfprozenthürde. Der Schutz der Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments sei, anders als etwa im Bundestag, nicht wichtiger als die Erfolgschance jeder Wählerstimme, begründeten die Juristen. Das heißt aber keineswegs, dass Karlsruhe Europas Demokratie für gefestigter und weniger störanfällig hält. Es heißt vielmehr, dass aus Richtersicht schlicht nicht so wichtig ist, was dort passiert.

Abschätziges Urteil

Drohen also Weimarer Verhältnisse im EU-Parlament, wenn künftig womöglich gar die NPD europäische Volksvertreter entsenden darf - und sich auf den Rängen des Parlaments bis zu einem Drittel Europaskeptiker aus dem ganzen Kontinent finden könnten, wie manche befürchten?

Gemach, gemach: Mehrheiten für politische Entscheidungen wird es im Parlament weiter geben, notfalls in der Form großer Koalitionen. Und die anderen Abgeordneten sind ja keineswegs hilflos. Schon seit langem gilt der Satz vom "Abschiebebahnhof Brüssel" nicht mehr. Junge und kundige EU-Parlamentarier haben mittlerweile häufig einen besseren Ruf als viele Bundestagsabgeordnete. Deswegen gilt Brüssel ja auch als Lobby-Hauptstadt der Welt - Interessenvertreter wissen längst, dass die Entscheidungen dort eben doch zählen.

Gravierender ist die Signalwirkung, die vom Karlsruher Urteil ausgeht - mit dem es dem schlechten Beispiel zahlreicher anderer EU-Mitgliedstaaten folgt, die auch keine Wahl-Sperrklauseln kennen. Die Euro-Krisenjahre haben eine beunruhigende Neigung in der Europapolitik hoffähig gemacht, nämlich ein Zurück zum Nationalen und eine offene Missachtung europäischer Institutionen. Die Staats-und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, allen voran Kanzlerin Angela Merkel, treffen wichtige Entscheidungen zunehmend im Alleingang, mit wenig Rücksicht auf andere EU-Institutionen.

Dieser Trend ist gefährlich für Europa, das in der Krise mehr übergreifende Abstimmung braucht, nicht weniger. Leider trägt zum Eindruck der Geringschätzung nun das Bundesverfassungsgericht mit seinem abschätzigen Urteil über den Stellenwert von Europas Parlament bei. Allerdings kann jeder Europafreund dem leicht etwas entgegensetzen und einfach bei der Europawahl im Mai abstimmen - damit die Wahlbeteiligung nicht wieder wie 2009 bei beschämenden 43 Prozent liegt.

Nehmen Deutschlands Bürger ihre europäischen Volksvertreter ernst, müssen das früher oder später auch die obersten Richter tun.

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