"Gefährlicher Prediger" Ex-Leibwächter von Bin Laden lebt unbehelligt in Bochum
Düsseldorf - Ein ehemaliger Leibwächter des früheren Qaida-Führers Osama bin Laden lebt seit mehreren Jahren in Bochum. Obwohl Sicherheitsbehörden den Mann für gefährlich halten, sind Ausweisungsversuche der Ausländerbehörde bisher gescheitert. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat den Tunesier bereits seit acht Jahren im Visier. "Wir stufen Sami A. als einen gefährlichen Prediger ein", sagte Verfassungsschutzpräsident Burkhard Freier am Montag.
Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen den Tunesier Sami A. eingeleitet, um den Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu prüfen. Das Verfahren musste aber 2007 eingestellt werden, "weil die Ermittlungen den Tatverdacht nicht mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit erhärten konnten", teilte die Behörde auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit.
Religiöser Unterricht in Moscheen
Die Zeitungen der WAZ-Gruppe hatten zuvor berichtet, dass der Salafist mitverantwortlich für die Radikalisierung von zwei Mitgliedern der sogenannten Düsseldorfer Qaida-Zelle ist. In Bochumer Moscheen soll Sami A. ihnen religiösen Unterricht erteilt haben. Den beiden sowie zwei weiteren Mitangeklagten wird derzeit am Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gemacht.
Der Sprecher der Bundesanwaltschaft betonte, Sami A. sei nicht für die Rekrutierung der Düsseldorfer Zelle verantwortlich gewesen. Der Mitangeklagte Abdeladim el-K. habe den Anschlag geplant und seine mutmaßlichen Komplizen rekrutiert. Weitere Einzelheiten wollte der Sprecher mit Hinweis auf den laufenden Prozess nicht nennen.
Wann Sami A. Mitglied der Leibgarde von Bin Laden war, ist nicht bekannt. Wie die WAZ-Gruppe berichtet, soll der Salafist weltweit mit Mitgliedern des Qaida-Terrornetzwerks vernetzt sein - unter anderem auch mit Terroristen, denen führende Rollen bei den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA und der Ferieninsel Djerba 2002 zugeschrieben wird.
Oberverwaltungsgericht entscheidet
Bislang haben die Behörden kein strafrechtlich relevantes Material gegen den 36-Jährigen in der Hand. Allerdings haben sie erwirkt, dass der Mann seit 2006 Bochum nicht verlassen darf und sich jeden Tag bei der Polizei melden muss, wie der Sprecher des NRW-Innenministeriums SPIEGEL ONLINE sagte. "Die Behörden in Nordrhein-Westfalen nutzen alle rechtlichen Möglichkeiten, um die Aktivitäten von Sami A. soweit wie möglich einzuschränken", teilte Innenminister Ralf Jäger in einer schriftlichen Stellungnahme mit.
Sami A. war 1997 nach Deutschland eingereist, um ein Technikstudium zu beginnen. Bereits im März 2006 hatte das Bochumer Ausländerbüro Sami A. mit Abschiebung gedroht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob die Verfügung allerdings als unverhältnismäßig auf - für Tunesien gilt bis heute ein Abschiebestopp. Zudem ist Sami A. mit einer Deutschen verheiratet, das Paar hat drei gemeinsame Kinder. Gegen das Urteil legte die Stadt Berufung ein, über die nun das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden hat.