Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung Union besteht auf Begrenzung der Migration

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Foto: Joerg Koch/ Getty ImagesVor der ersten Bundestagsberatung über das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung pocht die Unionsfraktion darauf, den Zuzug umfassend zu steuern und illegale Migration zu begrenzen. "Wir ermöglichen die Zuwanderung derer, die uns nutzen, und wir setzen die Ausreisepflicht derer durch, die unser Land verlassen müssen", sagte der für Innenpolitik zuständige stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU).
Beide Gesetze gingen Hand in Hand, so Frei. Eine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme werde es mit den Unionsparteien nicht geben. Ein Arbeitsplatzangebot und eine Qualifikation nach deutschen Standards seien und blieben entscheidende Voraussetzungen für Zuwanderung.
Der Bundestag berät nach monatelangem Ringen erstmals über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Alle Fachkräfte aus Staaten jenseits der EU, die über einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation verfügen, sollen in entsprechenden Berufen in Deutschland arbeiten können. Entfallen soll die Beschränkung auf besonders vom Fachkräftemangel betroffene Engpassberufe. Im Grundsatz verzichtet werden soll auf die sogenannte Vorrangprüfung, ob Deutsche oder EU-Bürger für die Stelle infrage kommen.
FDP kritisiert Gesetz als unzureichend
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz war bereits im Dezember vom Kabinett beschlossen worden. Die Union stand wohl auch deshalb auf der Bremse, weil sie das Vorhaben im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sieht. Dieses Gesetz war vor Ostern vom Kabinett beschlossen worden.
Die FDP kritisiert das geplante Gesetz als unzureichend. "Über ein halbes Jahr hat das Parlament nun auf einen Entwurf gewartet - nach der Zeit hätte man ein besseres Ergebnis erwarten können", sagte der FDP-Arbeitsmarktexperte Johannes Vogel.
Schon nach den Prognosen von CDU/CSU und SPD reiche das geplante Gesetz nicht aus, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken, so Vogel. "Dem laut Studien bestehenden jährlichen Bedarf von 260.000 Fachkräften stellt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz lediglich eine erwartete zusätzliche Fachkräftezuwanderung von 25.000 Personen gegenüber."
Kommunen lehnen Aufenthaltstitel für Jobsucher ab
Die Kommunen lehnen die Pläne der Bundesregierung ab, Ausländer, die nicht aus der EU oder bestimmten Partnerländern kommen, zur Suche eines Jobs oder Ausbildungsplatzes ins Land zu lassen. "Die Gefahr, dass die Betroffenen bei ergebnisloser Suche nicht freiwillig ausreisen werden, ist zu groß", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Gerd Landsberg, der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Schon jetzt zeige die Erfahrung mit abgelehnten Asylbewerbern, dass es nur unzureichend gelinge, die eigentlich verpflichtende Ausreise auch durchzusetzen.
Die im Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung vorgesehene Vergabe von Aufenthaltstiteln zur Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzsuche lehne er ab, sagte Landsberg. Hingegen begrüßte er, dass geduldete Ausländer, die schon einen Job haben, künftig eine Bleibeperspektive erhalten und nicht mehr abgeschoben werden sollen.
Heil sieht Fachkräftesicherung als "Frage der wirtschaftlichen Vernunft"
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigte das Gesetz. "Wir haben in vielen Bereichen, in vielen Regionen in Deutschland massiven Fachkräftemangel", sagte Heil dem Radiosender Bayern 2. Er sprach von einer "handfesten Wachstumsbremse"."Wir wollen, dass unser Land weiter wirtschaftlich läuft und deshalb ist Fachkräftesicherung eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft", sagte der SPD-Politiker vor der ersten Lesung im Bundestag.
Heil verteidigte das Gesetzesvorhaben gegen Kritik, wonach es inländischen Arbeitnehmern Jobs wegnehmen könnte. "Wir sind erstmal darauf angewiesen, dass wir die inländischen Potenziale in diesem Land massiv nutzen", sagte der Minister. Das Problem sei aber "trotzdem so groß, dass wir ergänzend qualifizierte, gut ausgebildete Leute brauchen, auch aus dem Ausland, um das hinzubekommen".