
Anschlag in Berlin: Chronologie eines Attentats
Fall Anis Amri Sonderermittler wirft Behörden haarsträubende Versäumnisse vor
Der Sonderermittler zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt kommt in seinem Schlussbericht zu einem vernichtenden Urteil. "Mangelhaft", "unzureichend", "verspätet", "unterblieben", fehlerhaft", "unprofessionell": So lauten die unzweideutigen Bewertungen des früheren Bundesanwalts Bruno Jost.
Der Berliner Senat hatte Jost nach dem Anschlag vom 19. Dezember beauftragt, das Handeln der Behörden kritisch zu durchleuchten. Und das tat er ohne Zweifel. Nach einem halben Jahr des Aktenstudiums und Befragens von Beteiligten präsentiert Jost an diesem Donnerstag seine Ergebnisse. Der 72 Seiten lange Bericht liegt dem SPIEGEL vor.
Der Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri, ermordete zwölf Menschen und verletzte fast 100 weitere. Viele von ihnen sind bis heute traumatisiert, manche noch immer im Krankenhaus, einige werden ihr Leben lang Pflegefälle bleiben.

Anis Amri
Foto: AFP/ BKAHätte der Anschlag verhindert werden können? Ex-Bundesanwalt Jost geht in seinem Bericht zumindest davon aus, dass Amri im Sommer oder Herbst 2016 mit "hoher Wahrscheinlichkeit" hätte in Haft genommen werden können - wenn die Polizei und die Staatsanwaltschaften ihre Arbeit ordentlich gemacht hätten.
Doch davon kann keine Rede sein. Josts Recherchen haben teils haarsträubende Details ans Licht gebracht. So arbeitet er heraus, wie überlastet und überfordert das Berliner Landeskriminalamt (LKA) mit der Überwachung islamistischer Gefährder ist.
Das LKA observierte Amri nur wenige Wochen lang. Und obwohl die Berliner Polizei ihn zwischenzeitlich für den vordringlichsten Fall in der Hauptstadt hielt, beobachtete sie den Islamisten sogar in dieser Zeit nur sporadisch. Jost hält nüchtern fest:
"Alle Observationen beschränken sich auf die Wochentage Montag bis Freitag, und zwar auch in den Wochen, in denen Amri auf Rang 1 der Berliner Gefährder steht. An Wochenenden und Feiertagen finden keine Observationen statt."
Der Ex-Bundesanwalt kommt zwar zu dem Schluss, dass die Erkenntnisse über Amris islamistische Aktivitäten allein nicht gereicht hätten, um ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Allerdings hätte es aus seiner Sicht eine große Chance gegeben, ihn wegen Drogenhandels aus dem Verkehr zu ziehen. Abgehörte Telefongespräche hätten den "erheblichen Umfang von Amris Rauschgifthandel" vom Frühsommer 2016 an belegt. Doch wegen eines Durcheinanders zwischen Polizei und Justiz wurde die Chance offenkundig vertan.
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Scharf kritisiert der Sonderermittler hier das Vorgehen der Berliner Generalstaatsanwaltschaft. Dort hatte man im August 2016 die Entscheidung getroffen, die Ermittlungen auf Amris Drogengeschäfte zu konzentrieren. Doch die Absprachen waren offenbar chaotisch: Wer sollte das Verfahren führen? Wie sollten die Akten übergeben werden? Welche Polizeieinheit war zuständig? Und welche Abteilung innerhalb der Staatsanwaltschaft?
Die übergeordnete Generalstaatsanwaltschaft unterrichtete dem Bericht zufolge den Chef der Rauschgiftabteilung der Staatsanwaltschaft erst im Oktober 2016 per Telefon, dass der Eingang eines Verfahrens bei ihm zu erwarten sei. Doch der Drogenermittler will nach eigenen Angaben weder erfahren haben, wann das Verfahren eintreffen werde, noch gegen wen es sich überhaupt richte und wer es bei der Polizei bearbeite.
"Diese Unklarheit", so schreibt der Sonderermittler, habe "zu einer regelrechten Zuständigkeitslücke" geführt. Die fatale Folge: In den Monaten vor dem Anschlag fühlte sich in der Justiz offenbar niemand mehr für Anis Amri verantwortlich.
Es ist schwer vorstellbar, dass es nach diesem Bericht keine Konsequenzen bei der Berliner Polizei und der Staatsanwaltschaft gibt. Zumal Bruno Jost nach SPIEGEL-Informationen auch den Verdacht erhärtet sieht, dass im Landeskriminalamt nach dem Anschlag Akten manipuliert wurden, um Versäumnisse zu vertuschen. Mehrere Passagen zu diesem Komplex mussten in seinem Abschlussbericht jedoch geschwärzt werden, wegen laufender Ermittlungen gegen Beamte des LKA.
"Dringend geboten - und auch möglich"
Obwohl sich Jost eigentlich nur auf Berlin fokussieren sollte, beleuchtet er in seinem Bericht auch das Handeln anderer Bundesländer kritisch. Und zwar nicht etwa das der nordrhein-westfälischen Ämter, wo Amri sich lange aufhielt. Sondern überraschenderweise vor allem das der baden-württembergischen Behörden.
Zum einen hätten die dortigen Strafverfolger eine weitere Gelegenheit verpasst, Amri aus dem Verkehr zu ziehen. Im Sommer 2016 wurde der Islamist in Friedrichshafen festgenommen, mit zwei gefälschten italienischen Ausweisen, aber nach einem Wochenende wieder auf freien Fuß gesetzt. Für Jost unverständlich, sei noch nicht mal versucht worden, einen Haftbefehl zu bekommen, "obwohl dies angesichts der seit Längerem laufenden Versuche, ihn aus Deutschland abzuschieben, dringend geboten und aus meiner Sicht auch möglich gewesen wäre".
Zudem kommt der Sonderermittler zu dem Schluss, dass die ausländerrechtliche Zuständigkeit für den Tunesier ebenfalls in Baden-Württemberg gelegen hätte, wo Amri 2015 erstmals registriert wurde. Demnach hätte sich später auch nicht Nordrhein-Westfalen um seine Abschiebung bemühen müssen, sondern die Behörden im Südwesten.
Das baden-württembergische Innenministerium bestreitet Josts Darstellung der Verantwortlichkeiten. "Die ausländerrechtliche Zuständigkeit lag bei NRW", heißt es in einer Stellungnahme.
Der Grund für das Durcheinander sieht Jost auch im damaligen Chaos der Flüchtlingskrise. Der Ex-Bundesanwalt schreibt dazu scharfe Sätze: Im Sommer und im Herbst 2015 habe die Erfassung, Verteilung und Kontrolle häufig nicht dem "gesetzlich vorgesehenen Vorgehen" entsprochen. Behördenmitarbeiter hätten ihm berichtet, dass erkennungsdienstliches Material teils "wochenlang in Waschkörben in einer Ecke gelegen" habe. Angesichts solcher Zustände könne es nicht überraschen, dass der spätere Attentäter sich in mehreren Bundesländern unter verschiedenen Namen registrieren konnte.