Fall Buback
Ex-RAF-Terroristin Becker festgenommen
Die Bundesanwaltschaft hat die einstige RAF-Terroristin Verena Becker festnehmen lassen. Sie soll nach Angaben der Ermittler 1977 am Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen sein. Die Fahnder stützen sich dabei auf eine DNA-Analyse und Unterlagen aus Beckers Wohnung.
Verena Becker (Fahndungsfoto aus den siebziger Jahren): Haftbefehl erlassen
Foto: A9999 DB/ dpa
Karlsruhe - Die Bundesanwaltschaft hat die frühere RAF-Terroristin Verena Becker festnehmen lassen. Sie werde dringend verdächtigt, mit anderen Tätern am 7. April 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine beiden Begleiter ermordet zu haben. Beamte des Bundeskriminalamts hätten die heute 57-Jährige am Donnerstag in Berlin festgenommen. Becker habe den Ermittlungen zufolge "wesentliche Beiträge zur Vorbereitung und Durchführung des Anschlags" geleistet, hieß es.
Bei einer Hausdurchsuchung vor einer Woche seien Unterlagen sichergestellt worden, die den Tatverdacht gegen Becker erhärteten. Zuvor hatte eine neue DNA-Analyse den Verdacht verstärkt, Becker könnte an dem Attentat beteiligt gewesen sein. An den damaligen Bekennerschreiben der Rote Armee Fraktion (RAF) wurde Genmaterial entdeckt, das nach dem Gutachten eindeutig von Becker stammt. Es gebe allerdings nach wie vor keine Beweise, dass Becker auch die tödlichen Schüsse auf Buback abgegeben habe, hieß es am Freitag in Karlsruhe. Am Donnerstag hatte
Becker noch in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung bestritten, Buback ermordet zu haben.
Das Verfahren gegen Becker im Buback-Mordfall war im März 1980 ohne eine Anklage eingestellt worden. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren bereits im April 2008 wieder aufgenommen. Becker war unter anderem wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an sechs Menschen im Dezember 1977 zu lebenslanger Haft verurteilt und nach einer Begnadigung im November 1989 aus der Haft entlassen worden.
Schüsse vom Motorrad aus
Der Mord an Buback erschütterte die Bundesrepublik. Auch sein Fahrer Wolfgang Göbel und Justizhauptwachtmeister Georg Wurster wurden bei dem Attentat erschossen. Die Terroristen feuerten in der Karlsruher Innenstadt von einem Motorrad aus auf Bubacks Dienstwagen. Ein "Kommando Ulrike Meinhof" bekannte sich zu der Tat. Wer damals geschossen hat, ist bis heute unklar.
Drei RAF-Terroristen wurden wegen Beteiligung an dem Mordanschlag zu lebenslanger Haft verurteilt: Knut Folkerts, Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt als Rädelsführerin im Hintergrund. Auch Günter Sonnenberg galt als Mittäter, doch weil er bereits anderweitig verurteilt war und bei seiner Festnahme im Mai 1977 eine schwere Kopfverletzung erlitten hatte, stellte man das Verfahren gegen ihn ein.
Im Jahr 2007 - 30 Jahre nach dem Mord - beschuldigten frühere RAF-Mitglieder den 1999 auf Bewährung freigelassenen Stefan Wisniewski, die tödlichen Schüsse abgegeben zu haben. Zudem geriet Verena Becker ins Visier der Ermittler. Noch Ende 2008 lagen der Bundesanwaltschaft nach Auswertung zahlreicher Aussagen und Spuren aber keine klaren Beweise für eine Beteiligung von Becker oder Wisniewski vor.