Fall Edathy Gericht ordnet Durchsuchung im Bundestag an

Reichstag in Berlin: Immunitätsausschuss entscheidet über Ermittlungsgesuch
Foto: Sean Gallup/ Getty ImagesBerlin/Hannover - Die Ermittlungen gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy weiten sich aus: Rund eine Woche nach der Durchsuchung von fünf Wohn- und Büroräumen Edathys in Niedersachen hat die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt auch einen Durchsuchungsbeschluss für sein früheres Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag erwirkt. Überdies sollen die Datenserver des Parlaments auf digitale Spuren überprüft werden. Gegen Edathy wird wegen des Verdachts auf Besitz von kinderpornografischem Material ermittelt.
Die Sprecherin der Hannoveraner Ermittlungsbehörde, Kathrin Söfker, bestätigte am Dienstagabend SPIEGEL ONLINE, dass im Bundestag entsprechende Maßnahmen geplant seien. Den dafür notwendigen Durchsuchungsbeschluss habe die Staatsanwaltschaft bereits am Montag beim zuständigen Amtsgericht in Hannover beantragt; noch am selben Tag sei er von dem Gericht erlassen worden.
Nach Angaben Söfkers reiste der im Fall Edathy ermittelnde Oberstaatsanwalt Thomas Klinge dann am Dienstag nach Berlin und übergab den richterlichen Beschluss persönlich im Bundestag. Zeitgleich habe Klinge ein an Bundestagspräsident Norbert Lammert gerichtetes Schreiben überreicht, in dem dieser um die Genehmigung der Durchsuchungsmaßnahmen gebeten wird. Nach Angaben aus der Bundestagsverwaltung soll am Mittwoch der Immunitätsausschuss des Parlaments über das Ermittlungsgesuch aus Hannover entscheiden.
Untersuchung von Edathys Dienst-PC
Die Ermittler hoffen, im Bundestag auf Daten zu stoßen, die zur Aufklärung in dem spektakulären Fall beitragen könnten - etwa auf IT-Servern oder von Edathy genutzten Bundestagscomputern. Ein dienstlicher Laptop des SPD-Politikers war bereits am 12. Februar als gestohlen gemeldet worden; angeblich sei Edathy das Gerät während einer Zugfahrt von Hannover nach Amsterdam abhandengekommen.
Nun sollen immerhin Edathys übrig gebliebene, stationäre Dienst-PC kriminaltechnisch untersucht werden. Nach Bundestagsangaben seien die Computer bereits am Montag von Edathys Mandatsnachfolgerin der Parlamentsverwaltung zur sicheren Verwahrung übergeben worden.
Die Staatsanwaltschaft wirft Edathy vor, von 2005 bis 2010 bei einer kanadischen Firma insgesamt neunmal Film- und Bildmaterial mit unbekleideten Minderjährigen bestellt zu haben. Die ersten sieben Lieferungen seien per Post an Edathy versandt worden; die letzten beiden habe sich der Beschuldigte elektronisch heruntergeladen - möglicherweise über Server des Bundestags. Edathy selbst bestreitet, dass es sich bei den fraglichen Filmen und Fotos um verbotene Kinderpornografie handelt.