Abschiebe-Affäre Pressekampagne erhöhte laut Gericht Foltergefahr für Sami A.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Foto: Marcel Kusch/ dpaDie Kampagne einiger Medien gegen Sami A., einen angeblichen Ex-Leibwächter Osama Bin Ladens, hätte fast dazu beigetragen, ihn vor der Abschiebung nach Tunesien zu bewahren. Das geht aus dem 22-seitigen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor, der dem SPIEGEL vorliegt. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL .)
Das Gericht argumentiert in dem am vergangenen Donnerstag gefällten Beschluss, auch die "teilweise sensationslüsternen" und "reißerischen" Presseberichte über den Gefährder Sami A. hätten dessen Risiko begründet, in Tunesien gefoltert zu werden.
Daher wollte die Kammer eine Abschiebung des Islamisten erst gestatten, wenn Tunesien dessen menschenrechtskonforme Behandlung schriftlich garantiert. Es brauche eine "individualbezogene diplomatische Zusicherung", so das Gericht. Sami A. hätte deswegen in Deutschland bleiben dürfen.
Der Beschluss der Kammer erreichte die zuständigen Behörden in Bochum und Düsseldorf allerdings erst, als Sami A. am vergangenen Freitagmorgen schon im Abschiebeflieger nach Tunesien saß.
Vorausgegangen war der Nacht-und-Nebel-Aktion eine fragwürdige Finte der Exekutive: Nach SPIEGEL-Informationen hatte das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium zuvor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen absichtlich über die geplante Abschiebung im Dunkeln gelassen. Auf Anfrage des Gerichts, ob eine Abschiebung für den 12. Juli geplant sei, hatte das Ministerium die Frage via Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verneinen lassen. Gleichzeitig verschwieg es, dass eine Abschiebung für den Tag darauf geplant war - und suggerierte dem Gericht damit, es habe noch Zeit für eine Entscheidung. Das war nicht der Fall.
Auch als das Gericht die Behörden am Freitagmorgen dann über seine Entscheidung informierte, brachen diese die Abschiebung nicht ab. Das Gericht übte daher scharfe Kritik an dem Vorgehen, die Rede war von einem "erkennbaren Verstoß" gegen geltende Gesetze, es seien "Vorschriften ignoriert" worden und eine "grob rechtswidrige Abschiebemaßnahme" erfolgt - und zwar "sehenden Auges".
Die Kammer verlangt nun, dass Sami A. zurück nach Deutschland gebracht wird, um hier über seinen Fall befinden zu können. Dagegen wehren sich die Ausländerbehörden. Nun muss das Oberverwaltungsgericht entscheiden.