Streit um Rückholung Kubicki wirft Seehofer Versagen im Fall Sami A. vor

Wolfgang Kubicki
Foto: Patrick Pleul/ dpaDas Oberverwaltungsgericht in NRW hat in letzter Instanz entschieden: Sami A., der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Qaida-Chefs Osama Bin Laden, muss aus Tunesien zurück nach Deutschland kommen. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) nun "unglaubliches Versagen" in dem Fall vorgeworfen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) - und damit der Innenminister - habe es bis heute versäumt, die vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen geforderte Verbalnote herbeizuschaffen, "wonach garantiert wird, dass Sami A. in tunesischen Gefängnissen nicht gefoltert wird", sagte Kubicki. "Das Verwaltungsgericht hatte ja darauf hingewiesen, dass, wenn diese Verbalnote vorläge, die Entscheidung pro Ausreisepflicht und deren Vollzug getroffen worden wäre", so der FDP-Politiker.
"Die Tatsache, dass das OVG Münster bestätigt hat, dass die Abschiebung rechtswidrig war und Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden muss, ist menschlich eine Tragödie, weil es für viele Beteiligte sinnvoller wäre, er bliebe in Tunesien. Juristisch ist es aber konsequent und nachvollziehbar", sagte Kubicki.
"Kann wieder Wasser auf die Mühlen der AfD sein"
Den gravierenden Fehler des Bamf und des Innenministeriums müssten jetzt die Stadt Bochum und das Land Nordrhein-Westfalen ausbaden. "Aber in einem Rechtsstaat entscheiden in letzter Konsequenz Gerichte und Behörden, und auch alle anderen haben diese Entscheidungen zu befolgen." Insofern müsse jetzt alles unternommen werden, um Sami A. nach Deutschland zurückzuholen.
Auf die Frage, ob der Fall der AfD nütze, antwortete Kubicki: "Das kann wieder Wasser auf die Mühlen der AfD sein, aber nur weil die demokratischen Institutionen sich in diesem Fall falsch verhalten haben. Es gibt rechtlich wirklich viele Möglichkeiten, zum Ziel zu kommen, nur dass die in diesem Fall nicht ausgeschöpft worden sind."