Verfassungsrechtliche Bedenken FDP droht mit Ablehnung des Betreuungsgelds
Geplantes Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro: Kritik aus Wirtschaft und FDP
Foto: Patrick Pleul/ dpaBerlin - Die FDP hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des Betreuungsgelds. Sie bezweifle, dass der Bund für die Einführung einer solchen Familienförderleistung überhaupt zuständig sei, sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), der "Rheinischen Post" vom Mittwoch. Die Voraussetzungen dafür könne sie nicht erkennen. "Die FDP-Fraktion wird einem Gesetz, das verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, nicht zustimmen können."
Eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern, sagte Laurischk weiter. Der Bund sei aber nur dann zuständig, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordere.
Das Betreuungsgeld ist für Eltern vorgesehen, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen oder dies privat organisieren wollen. Das vor allem von der CSU vorangetriebene Betreuungsgeld ist auch in der CDU umstritten. In der vergangenen Woche hatten mehrere Unionsabgeordnete in einem Schreiben mit einem Nein im Bundestag gedroht.
"Ausgabenfass ohne Boden"
Auch der Bund der Steuerzahler forderte von der Bundesregierung den Verzicht auf die Familienleistung. Die Maßnahme sei ein "weiteres Ausgabenfass ohne Boden", sagte Verbandsvizepräsident Reiner Holznagel dem "Hamburger Abendblatt".
Kritik kommt auch aus der Wirtschaft: "Das Betreuungsgeld könnte dazu führen, dass gerade Familien aus bildungsfernen Schichten die Möglichkeiten einer Kinderbetreuung und damit einen ersten Baustein frühkindlicher Bildung nicht in Anspruch nehmen", warnte Hans Heinrich Driftmann, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, in der "Passauer Neuen Presse". Zudem konterkariere das Betreuungsgeld tendenziell das Ziel einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen, sagte der DIHK-Chef.
Erst am Dienstag war bekannt geworden, dass das Familiengeld deutlich teurer werden könnte als bislang von der Bundesregierung geplant. Bislang rechnet das Familienministerium ab 2014 hierfür mit Ausgaben in Höhe von 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Holger Bonin vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) geht in seiner Studie von Kosten in Höhe von rund zwei Milliarden Euro jährlich aus. Vor allem der schleppende Ausbau der Kinderbetreuung für die unter Dreijährigen treibe die Mittel für das Betreuungsgeld drastisch in die Höhe.