Finale des Sauerland-Prozesses Tacheles-Urteil für die Terrorplaner

Verurteilter Fritz Gelowicz (2. v. r.): In fünf Jahren wieder frei?
Foto: Getty ImagesSchnörkelloser kann man ein Urteil nicht verkünden: Es ist genau zwei Minuten nach zehn Uhr an diesem Donnerstag, als Ottmar Breidling, Vorsitzender Richter des 6. Strafsenats am Oberlandesgericht Düsseldorf, den Hochsicherheitsgerichtsaal betritt. "Wenn dann alle sitzen ", hebt er an und genau vier Minuten später hat er schon das Strafmaß verkündet im größten Terrorverfahren seit RAF-Zeiten. Es ging um eine vierköpfige Bande von Dschihadisten aus Deutschland, die ein Bombeninferno und den hundertfachen Tod von US-Soldaten und Zivilisten auf deutschem Boden planten.
Zu zwölf Jahren Haft verurteilt das Gericht unter Breidlings Vorsitz den Anführer der Zelle, Fritz Gelowicz. Genauso lange muss Daniel Schneider ins Gefängnis, der zwar weniger zum Bombenplot beitrug, aber dafür versucht hatte, bei der Festnahme einen Polizisten zu erschießen. Ein Jahr weniger erhält Adem Yilmaz, der Heißsporn der Gruppe, der im Prozess aber dafür sorgte, dass alle Angeklagten Geständnisse ablegten. Fünf Jahre bekommt schließlich Atilla Selek, der als einziger nicht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, sondern nur der Unterstützung angeklagt war, weil er die Zünder beschafft hatte.
Aber nicht nur Breidling, auch die Angeklagten verzichten an diesem Tag auf die ganz große Geste. Sie scherzen und reden zwar miteinander, als sie wie immer in den 64 Verhandlungstagen nacheinander hereingeführt werden und auf der Anklagebank hinter dicken Glasscheiben Platz nehmen. Schneider und Yilmaz tragen wie gewohnt Vollbart und Häkelkäppchen, Gelowicz und Selek legere Pullover. Doch als das Urteil fällt, hinterlässt es in ihren Gesichtern keine sichtbaren Spuren. Schock, Freude, Erleichterung, Angst? Am ehesten wirken sie erschöpft.
Die Urteile waren nur eine kleine Überraschung
Diese Nüchternheit lässt den Tag der Abrechnung fast unwirklich erscheinen: Auf der einen Seite referiert Richter Breidling in seiner Urteilsbegründung noch einmal das ganze Ausmaß des geplanten Massenmords, von dem Gelowicz und Co. selbst gesagt hatten, dass "die Welt brennen" werde, dass er ein "zweiter 11. September" sein solle und dass "es schon was wäre", wenn jeder von ihnen fünfzig Menschen töte. Auf der anderen Seite reibt Adem Yilmaz sich die Augen und legt den Kopf in den Nacken, als bereite er sich auf ein Nickerchen vor.
Natürlich hat die Abwesenheit jeglicher Aufregung einen Grund. Das Strafmaß trifft die Angeklagten nicht überraschend. Es liegt zwar nur einen Hauch unter den Anträgen der Bundesanwälte und damit ein bisschen oberhalb der Hoffnungen der Anwälte. Aber drei der Angeklagten verzichten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel, und beim vierten, Gelowicz, geht die Tendenz ebenfalls dahin, dass er keine Revision beantragen wird. Später verkündet der Anwalt von Daniel Schneider noch, dass er für seinen Mandanten ein Gefängnis sucht, in dem dieser seinen Schulabschluss nachholen und ein Studium aufnehmen kann. Mit so viel Eintracht war zu Beginn des Prozesses vor einem Jahr nicht zu rechnen gewesen. Es waren die Geständnisse der Sauerländer, die ihn verkürzten und ihm eine Menge Konfliktpotential nahmen.
Dramatische Warnungen von "Richter Tacheles"
Andererseits ist Breidling nicht zu Unrecht als "Richter Tacheles" bekannt. Das Sauerland-Verfahren ist nicht nur einer seiner wichtigsten, sondern auch sein letzter Fall. Er wird nun in Pension gehen. Man spürt, dass Breidling das harmonische Ende gefällt. Zugleich aber drängt es ihn auch dieses Mal, die größeren Zusammenhänge darzulegen, die er erkannt zu haben meint.
Diese Erkenntnisse finden sich im "Vorwort" zur mündlichen Urteilsbegründung, das vor dem Saal schriftlich an Journalisten verteilt wird. Breidling legt Wert auf die Feststellung, dass der gesamte Senat hinter dem "Vorwort" stehe. Aber man darf vermuten, dass er der Autor ist. Der Breidling-Sound ist gut erkennbar.
Dieses Mal rüffelt der Richter allerdings nicht den Gesetzgeber oder macht diesem Vorschläge, wie er es bei früheren Prozessen schon getan hat. Stattdessen enthält das Vorwort eine dramatische Warnung vor dem islamistischen Terrorismus, den Breidling als "Geißel unserer Zeit" und "ungeheure Bedrohung der internationalen Staatengemeinschaft" wahrnimmt. In einer etwas anmaßend erscheinenden Passage spricht er gar von "Todesengeln" mit einer "nicht einmal rudimentären Kenntnis des Islam".
Verschärfungen der Sicherheitsgesetze
In einem allerdings hat Breidling Recht: An diesem Tag gerät in der allgemeinen Zufriedenheit über das Urteil fast in Vergessenheit, welchen Schaden der Terrorplot von Gelowicz und Co. angerichtet hat, obwohl die Bomben nie fertig gebaut wurden und wegen kaputter Zünder womöglich auch nie funktionsfähig gewesen wären. Mindestens ein halbes dutzend Freunde und Bekannte warben die vier Verschwörer an, zwei fanden den Tod, einige halten sich in Waziristan auf, anderen wurde ihrerseits der Prozess gemacht. Zuletzt wurde sogar Gelowicz' Ehefrau festgenommen, weil sie mutmaßlich Geld an Terroristen schickte, während ihr Mann vor Gericht stand.
Andere Nebenwirkungen des Sauerland-Plots sind eine Reihe von Verschärfungen der Sicherheitsgesetze: die Online-Durchsuchung, die Strafbarkeit des Aufenthalts in Terrorlagern und des Besitzes von Bombenbauanleitungen zum Beispiel. Dieser Prozess hat die Republik verändert - kaum merklich, aber nachhaltig.
Doch während das Düsseldorfer Verfahren in extremer Tiefenschärfe den Anschlagsplan herausgearbeitet hat, bleiben auch nach 65 Verhandlungstagen blinde Flecken. Zum Beispiel dieser: Was genau war die Rolle des Mittelsmannes und früheren Geheimdienstinformanten Mevlüt K., der von der Türkei aus half, Zünder zu beschaffen, und Selek zugleich mit Insiderinformationen der Nachrichtendienste versorgte? Vielleicht werden Nachfolgeverfahren mehr Licht ins Dunkel bringen.
Der nächste Prozess, die mögliche Anklage von Gelowicz' Ehefrau, wirft bereits seinen Schatten voraus. Ihren Ehemann, so viel ist seit heute klar, wird die Frau in jedem Fall noch eine ganze Weile lang nur im Gefängnis zu Gesicht bekommen. Es blieben von der Strafe - abzüglich Untersuchungshaft und vorausgesetzt, dass sein Mandant nur zwei Drittel der Zeit absitzen muss - noch "rund fünf Jahre zu vollstrecken", sagt sein Anwalt Dirk Uden. Dann könnte Fritz Gelowicz wieder freikommen.