Finanzkrise
Gauweiler fordert Radikalenerlass für Bankmanager
Der CSU-Politiker Gauweiler spricht sich für scharfe Konsequenzen aus der Finanzkrise aus: Der Bundestagsabgeordnete empfiehlt einen Radikalenerlass für Bankmanager - "zum Schutz des Eigentums".
CSU-Politiker Gauweiler: Überprüfung von Bankmanagern durch Regelanfrage
Foto: A3386 Uli Deck/ dpa
München - Geht es nach Peter Gauweiler, dann folgen aus der Finanzkrise spürbare Konsequenzen für Bankmanager: Der CSU-Bundestagsabgeordnete fordert einen "Radikalenerlass" für Banker.
In einem Beitrag für die "Süddeutsche Zeitung" schreibt Gauweiler, "in den nächsten Wochen und Monaten sollte jeder Inhaber einer Bankerlaubnis in Deutschland - in einer Art Regelanfrage - auf sein einschlägiges Verhalten in der Vergangenheit durch die Aufsichtsbehörden abgeklopft werden." Dies würde dem "Schutz des Eigentums" dienen. Das Grundgesetz garantiere diesen Schutz als "Verantwortungseigentum". Seit Jahren entschwinde das Verantwortungseigentum "durch Investmentbanking, Hedgefonds und die Blickverengung auf Sharerholder Value".
Gauweiler verwies auf das Kreditwesengesetz (KWG), das das Berufsgesetz für Banker sei. Dieses verlange, dass, wer im Inland Bankgeschäfte betreibe oder Finanzdienstleistungen erbringen wolle, zuverlässig sein müsse. Persönliche Schwächen von Bankmanagern könnten demnach Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen.
Gauweiler schrieb weiter, hierzu gehöre nach dem führenden Kommentar zum KWG, Boos/Fischer/Schulte-Mattler, "die Neigung zu unangemessen riskanten Geschäften - insbesondere Spekulationsgeschäften". Der CSU-Politiker fügte an: "Nichts zeigt den Zustand unserer Bankaufsicht in Deutschland qualvoller als ein Vergleich dieser Rechtslage mit der Realität."
Unter dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) gab es in den siebziger Jahren einen Radikalenerlass. Danach konnte die Anstellung im Öffentlichen Dienst verweigert beziehungsweise die Entlassung aus dem Dienst erfolgen, wenn Zweifel daran bestanden, dass die Betroffenen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.