Fluchtgefahr Motassadeq nach juristischem Tauziehen in Haft

48 Stunden rangen zwei Gerichte um die Inhaftierung des Terror-Helfers Motassadeq. Am Ende teilte der Bundesgerichtshof die Befürchtung der Fahnder, der Marokkaner könne fliehen. Beendet ist das juristische Tauziehen trotzdem noch nicht: Seine Anwälte ziehen jetzt zum Verfassungsgericht.

Berlin - Es war gegen 19:20 Uhr, als mehrere Beamte der Hamburger Polizei an der Haustür der Goeschenstraße 13 klingelten. Der Hausherr öffnete, sie präsentierten ihre Ausweise und einen noch fast druckfrischen Haftbefehl. Wegen Fluchtgefahr wurde der nunmehr verurteilte Terror-Helfer Mounir al-Motassadeq festgesetzt. Der 32-jährige Marokkaner packte ein paar Sachen, nach etwa 20 Minuten begleitete er die Beamten. Nun ist die Zeit in Freiheit für den Freund der Hamburger Terror-Piloten vom 11. September 2001 erstmal vorbei, vermutlich bleibt er hinter Gittern, bis der Prozess endgültig abgeschlossen wird.

Der unspektakuläre Zugriff markierte am Freitagabend das Ende eines juristischen Tauziehens. Nach mehr als fünf Jahren Prozess gegen den Mann mit dem sanften Blick und dem dunklen Bart war er am Donnerstagmorgen der Mitgliedschaft in der Terror-Gruppe und der Beihilfe an dem größten Terror-Plot der Geschichte für schuldig befunden worden. Jetzt wartet er in U-Haft auf den letzten Urteilsspruch vor dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG). Der Senat muss nur noch das Strafmaß festsetzen, es dürfte zwischen zehn und fünfzehn Jahren liegen.

Die Frage, ob Motassadeq in Freiheit und unter Auflagen bis zu der Verhandlung bleibt, sorgte in den 48 Stunden vor dem Zugriff für Aufregung. Zweimal befasste sich das OLG Hamburg mit der Frage. Zweimal kamen die Richter zu dem Schluss, Motassadeq sei nicht fluchtgefährdet. Denn bisher hatte er sich stets an die Auflagen gehalten - er musste sich mehrmals in der Woche bei einer Polizeiwache melden. Zudem, so die Begründung, habe er schon seit dem ersten Termin vor dem Bundesgerichtshof ahnen können, dass auf ihn eine langjährige Haftstrafe zukommen würde. Folglich verschärfte das OLG die Auflagen für den ausgesetzten Haftbefehl, nunmehr sollte sich Motassadeq jeden Tag zwischen 14 und 15 Uhr bei der Polizei melden.

Doch die Bundesanwaltschaft befürchtete, dass der Terror-Helfer flüchten könnte. Zumal Motassadeq seine Frau Maria P. und die beiden Kinder Soumaya und Moad laut BKA-Ermittlungsunterlagen am 12. September per Air-Berlin-Billigflug vom Flughafen Hannover nach Marokko in seine Heimat geschickt hatte. Sie halten sich dort bei Verwandten auf. Für die Ermittler war dies ein starkes Indiz, dass er sich vielleicht auch selber absetzen wollte - vor allem, weil er für seine Familie lediglich One-Way-Tickets für rund 430 Euro löste.

Die Fahnder trieben aber noch andere Sorgen um, die wie so oft in diesem Prozess politischer Natur waren. Zum einen wäre eine Flucht Motassadeqs oder ein Untertauchen in Deutschland ein Desaster für die deutsche Justiz gewesen. Ebenso aber löste die Tatsache, dass ein verurteilter Helfer der Flugzeug-Attentate auf freiem Fuß ist, besonders in den USA Unverständnis aus. Folglich wollten die Ankläger von Generalbundesanwältin Monika Harms nach dem Erfolg vor dem BGH ein Symbol setzen, dass der deutsche Rechtsstaat mit schwierigen Verfahren wie dem gegen den Marokkaner fertig werden kann.

Empörung kam auch aus der deutschen Politik. CSU-Generalsekretär Markus Söder bezeichnete die Entscheidung des OLG Hamburg, Motassadeq vorerst auf freiem Fuß zu lassen, als "nicht nachvollziehbar". Niemand könne verstehen, warum ein rechtskräftig verurteilter Terrorist nicht sofort hinter Schloss und Riegel komme. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) unterstützte ebenfalls die Bemühungen um eine möglichst schnelle Inhaftierung des Terror-Gehilfen.

Ähnlich wie die Ankläger hatte auch die Nebenklage die sofortige Inhaftierung gefordert. Nach dem Zugriff zeigte sich der Vertreter mehrerer US-Opfer zufrieden mit der Arbeit der Justiz. "Nach langem Ringen haben wir ein konsequentes Urteil gesehen, das nun durch konsequente Maßnahmen auch zur Geltung kommt", sagte der Berliner Rechtsanwalt Andreas Schulz. Bei den Angehörigen der Opfer von 9/11 sei die Festnahme mit einer "gewissen Genugtuung aufgenommen" worden, so Schulz weiter.

Der Anwalt von Motassadeq hingegen kritisierte die Festnahme seines Mandanten. "Herr Motassadeq wäre in Hamburg geblieben und hätte sich seinem Prozess bis zum Ende gestellt", sagte der Hamburger Rechtsanwalt Ladislav Anisic SPIEGEL ONLINE nach der Festnahme. "Die Maßnahme der Justiz ist überzogen, der Bundesgerichtshof folgt damit nur dem politischen Druck von allen Seiten", warf der Anwalt den Behörden vor. Neben der Tatsache, dass sein Mandant nicht fliehen wollte, hätte er dies wegen seiner finanziellen Lage auch gar nicht gekonnt, sagte Anisic.

Der Justiz-Krimi wird noch kein Ende haben. Keine halbe Stunde nach der Festnahme kündigte sein Anwalt Anisic den Gang vors Bundesverfassungsgericht an. "Wir werden eine Beschwerde gegen die Inhaftierung einreichen und wir werden erreichen, dass Herr Motassadeq bis zur Festsetzung seines Strafmaßes in Freiheit bleiben wird", sagte Anisic. Der Rechtsanwalt hatte gemeinsam mit seinem Partner Gerd Strate bereits die erste Aussetzung der Haft im Februar 2006 vor dem höchsten Gericht erkämpft.

Der juristische Gegner damals wird auch beim nächsten Prozess der gleiche sein. Damals wie heute hatte der 3. Strafsenat den Haftbefehl gegen Motassadeq erteilt. "Wir freuen und schon auf das Wiedersehen in Karlsruhe", sagte Anisic dazu lakonisch.

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten