Flüchtlingskrise Kabinett beschließt neues Asylgesetz

In der Flüchtlingskrise drückt die Regierung aufs Tempo: Schon eine Woche nach dem Gipfel im Kanzleramt hat das Kabinett ein umfangreiches Gesetzespaket mit Änderungen im Asylrecht beschlossen.
Flüchtlingskrise: Kabinett beschließt neues Asylgesetz

Flüchtlingskrise: Kabinett beschließt neues Asylgesetz

Foto: Bernd Von Jutrczenka/ dpa

Schon am 1. November soll das neue Asylrecht in Kraft treten: Das Kabinett hat am Dienstag das auf dem Bund-Länder-Gipfel im Kanzleramt beschlossene Gesetz verabschiedet. Dabei geht es um schärfere Asylregeln, schnellere Verfahren, die Einstufung weiterer Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer und um deutlich höhere Finanzhilfen des Bundes für die Länder. In diesem Jahr verdoppelt der Bund seine Unterstützung auf zwei Milliarden Euro.

Das genaue Datum steht noch nicht fest, aber noch in dieser Woche wird der Bundestag über das Paket beraten, Mitte Oktober soll es in Parlament und Länderkammer beschlossen sein. Für die Verabschiedung des neuen Gesetzpakets sind Union und SPD bei der Abstimmung im Bundesrat auf die Grünen angewiesen. Mindestens zwei der von den Grünen mitregierten Länder müssen zustimmen.

Das Gesetzespaket sieht Folgendes vor:

  • Finanzverteilung: Die meisten Kosten zum Beispiel für Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung fallen bei Ländern und Kommunen an. Der Bund will sich daran aber strukturell, dauerhaft und dynamisch beteiligen. Für das laufende Jahr verdoppelt der Bund seine Hilfe auf zwei Milliarden Euro. Ab 2016 zahlt er den Ländern eine Pauschale von 670 Euro monatlich pro Flüchtling, und zwar von der Registrierung bis zum Abschluss des Verfahrens. Insgesamt erhalten die Länder für 2016 vorab 2,68 Milliarden Euro. Die Summe orientiert sich an 800.000 Flüchtlingen pro Jahr und einer Verfahrensdauer von fünf Monaten. Kommen mehr Menschen oder dauern die Verfahren länger, muss der Bund tiefer in die Tasche greifen, denn am Ende des Jahres gibt es eine "personenscharfe Spitzabrechnung". Zudem erhöht der Bund für die Jahre 2016 bis 2019 seine Zahlungen für den sozialen Wohnungsbau um jeweils 500 Millionen Euro. Für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger zahlt der Bund 350 Millionen Euro pro Jahr.

  • Leistungen: In den Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Bargeldzahlungen wie etwa das Taschengeld durch Sachleistungen ersetzt werden. Wird doch Geld ausgezahlt, soll dies nur noch für maximal einen Monat im Voraus möglich sein. Rechtskräftig abgelehnte und ausreisepflichtige Personen, die einen Termin zur freiwilligen Ausreise verstreichen lassen, werden die Leistungen gekürzt: Sie erhalten dann bis zur Ausreise oder Abschiebung nur noch das Notwendige, um Ernährung und Unterkunft sowie die Körper- und Gesundheitspflege sicherzustellen. Dies soll alles als Sachleistungen gewährt werden. Die Regelung gilt auch für Personen, die im Zuge eines künftigen Verteilsystems in der EU in einen anderen Mitgliedstaat umgesiedelt wurden.

  • Abschiebungen: Wer aus wirtschaftlichen Gründen, aber nicht wegen politischer Verfolgung oder Krieg einreist, soll schneller abgeschoben werden. Auch sollen Abschiebungen durch die Länder nur noch für drei Monate ausgesetzt werden dürfen. Flüchtlingen, die ihre Ausreise haben verstreichen lassen, wird der Termin der Abschiebung nicht mehr vorher angekündigt, um ein Untertauchen zu verhindern.

  • Unterkünfte: Der Bund übernimmt die Verteilung der Flüchtlinge und Asylbewerber auf die Länder und richtet "Wartezentren" für Neuankömmlinge ein. Um die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zu beschleunigen, soll zudem das Bauplanungsrecht zeitlich befristet gelockert werden. Auch werden Abweichungen bei den Vorgaben zu erneuerbaren Energien möglich gemacht. Ergänzend können die Länder Vorschriften lockern, die in ihre Zuständigkeit fallen. Flüchtlinge aus Westbalkanstaaten sollen künftig bis zu sechs Monate in den Erstaufnahmezentren bleiben dürfen und damit bis zum Ende des Asylverfahrens. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, 150.000 Erstaufnahmeplätze zu schaffen.

  • Integration: Menschen, die in Deutschland bleiben dürfen, sollen möglichst schnell in Gesellschaft und Arbeitswelt integriert werden. Die Integrationskurse werden daher für Asylbewerber sowie Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Nach drei Monaten dürfen Asylbewerber und Geduldete als Leiharbeiter eingesetzt werden, wenn es sich um Fachkräfte handelt. Für geringer Qualifizierte ist der Zugang zur Leiharbeit erst nach 15 Monaten möglich.

  • Gesundheit: Die Krankenkassen in einem Bundesland können verpflichtet werden, die Gesundheitsbehandlungen von Flüchtlingen zunächst zu übernehmen. Sie erhalten das Geld später von den Kommunen zurück und bekommen auch den Verwaltungsaufwand ausgeglichen. In diesem Rahmen kann auch die Einführung einer Gesundheitskarte auf Länderebene vereinbart werden. Dies soll vor allem den Verwaltungsaufwand verringern, denn bislang müssen sich Asylbewerber für fast jeden Arztbesuch vom Amt eine Bescheinigung holen.

  • Westbalkenstaaten: Nach Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina werden auch Albanien, Kosovo und Montenegro asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, um die Asylverfahren zu beschleunigen. Migranten von dort werden schon jetzt zu fast hundert Prozent nicht als schutzwürdig anerkannt. Menschen aus den sechs Westbalkanstaaten sollen aber legal einreisen können, wenn sie einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag für Deutschland vorlegen und die Einreise in ihrem Heimatland beantragen.

Scharfe Kritik an dem Beschluss übte der Linken-Chef Bernd Riexinger. Die Umwidmung von Geldleistungen in Sachleistungen sei eine "Pseudo-Maßnahme", sagte er der "Rhein-Neckar-Zeitung" . "Der bürokratische Aufwand, Gutscheine zu vergeben, ist deutlich größer, als wenn man das bescheidene Taschengeld auszahlt", so Riexinger. "Hier wurden nur rechte Stammtische bedient."

In der Union begann derweil die Debatte über eine zweite Welle an Gesetzesänderungen: Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff, forderte Ausnahmeregelungen vom Mindestlohn, um Flüchtlinge leichter einstellen zu können. Auch das CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn sagte, dass nun möglicherweise auch der Mindestlohn auf den Prüfstand kommen müsse. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt regte an, bereits an der Grenze Asylbewerber ohne Aussicht auf ein erfolgreiches Verfahren abweisen können. Aus der SPD kam umgehend Ablehnung.

als/Reuters/dpa
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