Gutachten zur Flüchtlingskrise Regierung verteidigt Grenzöffnung

Flüchtlinge vor der österreichisch-deutschen Grenze (Archivaufnahme vom November 2015)
Foto: Peter Kneffel/ dpaJuristen der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags habenZweifel an der Rechtsgrundlage, auf der im Herbst 2015 die Einreise von Flüchtlingen nach Deutschland genehmigt wurde. Das geht aus einem Gutachten hervor, über das zuerst die "Welt" berichtete. Die Bundesregierung hat ihr damaliges Vorgehen jetzt verteidigt. Sie sieht das Parlament ausreichend involviert.
Das Gutachten stelle am Ende eben nicht fest, dass eine Rechtsgrundlage gefehlt oder es an parlamentarischer Mitsprache gemangelt habe, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert. Die Regierung habe den Bundestag in der Flüchtlingsfrage ausführlich beteiligt. Ein Sprecher des Innenressorts sagte, die Regierung habe die rechtlichen Grundlagen für ihre Entscheidung vielfach dargelegt.
Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte Anfang September 2015 angesichts chaotischer Zustände entlang der Balkanroute entschieden, ohne strenge Kontrollen in großer Zahl Flüchtlinge nach Deutschland einreisen zu lassen. Die ohnehin hohen Asylbewerberzahlen gingen danach noch einmal deutlich nach oben. Merkels Entscheidung ist bis heute umstritten.
Die Frage nach der Rechtsgrundlage der Entscheidung ist nicht neu. Auch in dem Dokument der Wissenschaftlichen Dienste, das bereits im Mai verfasst wurde, heißt es, die Ausführungen basierten auf bereits erstellten Gutachten zu diesem Thema. Die Bundestagsjuristen schreiben unter anderem, man "könne argumentieren", dass eine so weitreichende Entscheidung der parlamentarischen Zustimmung bedurft hätte. "Die grundsätzlich plausible Pflicht des Gesetzgebers, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen, lässt sich im konkreten Fall allerdings nur schwer ermitteln." Dann listen sie Argumente für beide Positionen auf.
FDP und AfD haben angekündigt, nach einem möglichen Einzug in den Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur Flüchtlingspolitik Merkels einzusetzen.