Asylpolitik Zahl ausreisepflichtiger Afghanen steigt

Trotz schlechter Sicherheitslage werden Afghanen weiterhin in ihr Herkunftsland abgeschoben. Die Mehrzahl der Anträge auf Schutz wird abgelehnt. Zuletzt waren 14.600 ausreisepflichtig.
Asylbewerber werden abgeholt (Archivbild)

Asylbewerber werden abgeholt (Archivbild)

Foto: Sebastian Willnow/ picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

Die Zahl der ausreisepflichtigen Afghanen hat Ende Januar mit knapp 14.600 einen Höchststand erreicht. Das sind rund 1770 mehr als vor einem Jahr, berichtete die "Neue Osnabrücker Zeitung " unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Die Zahlen gab die Behörde auf Anfrage der Linken heraus.

71 Prozent der ausreisepflichtigen Afghanen verfügten über eine Duldung, während es vor Jahresfrist noch knapp 82 Prozent gewesen waren. Eine Duldung wird dann ausgesprochen, wenn die Rückführung trotz der weiter bestehenden Ausreisepflicht auf absehbare Zeit nicht möglich ist. Das kann etwa wegen ungeklärter Identität, Krankheiten oder aus familiären Gründen der Fall sein.

Deutsche Behörden lehnen mehr als die Hälfte der Anträge für ein Bleiberecht aus humanitären Gründen ab. Die Gesamtschutzquote für afghanische Staatsbürger lag im Jahr 2017 laut Ministerium bei 44 Prozent.

Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke spricht von "Schikane"

In Afghanistan vergeht kaum eine Woche, ohne dass es Meldungen über Anschläge mit Toten gibt. Im Jahr 2017 stieg die Zahl der zivilen Opfer durch Terrorattacken auf einen Höchstwert. Fast 2300 Zivilisten sind im vergangenen Jahr getötet worden.

Auch wegen der prekären Sicherheitslage in Afghanistan hat sich die Bundesregierung entschieden, bis auf Weiteres nur Straftäter, terroristische Gefährder sowie Personen, die sich der Identitätsfeststellung verweigern, nach dorthin abzuschieben.

Es liege auf der Hand, dass nur ein sehr geringer Bruchteil der Ausreisepflichtigen wirklich abgeschoben werden könne, sagte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke. Also müsse ihnen eine Duldung gegeben werden. Das dies nicht erfolge, sei "eine Form der Schikane von afghanischen Schutzsuchenden".

höh/dpa
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