Flüchtlinge in Gewerbeimmobilien Staatsrechtler Papier hält Zwangsbelegung für höchst fragwürdig

Hamburg und Berlin wollen Flüchtlinge in Gewerbeimmobilien unterbringen, auch gegen den Willen der Eigentümer. Staatsrechtler Papier sagte dem SPIEGEL, eine rein vorsorgliche Beschlagnahme von Wohnraum sei nicht möglich.
Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier: "Eine solche Gefahrenlage haben wir im Moment aber nicht"

Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier: "Eine solche Gefahrenlage haben wir im Moment aber nicht"

Foto: Bernd von Jutrczenka/ picture alliance / dpa

Rund 400 Flüchtlinge erreichen täglich allein Hamburg - der Stadt mangelt es zunehmend an Unterkünften. Deswegen will die rot-grüne Regierung über den Winter leerstehende Gewerbeimmobilien beschlagnahmen. Die Situation in Berlin und Brandenburg ist ähnlich, die Nutzung derartiger Immobilien gegen den Willen der Eigentümer ist im Gespräch.

Hans-Jürgen Papier, Münchner Staatsrechtler und ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts, warnt im SPIEGEL: Ein solcher Eingriff in das Eigentum könnte zwar durch Polizei- und Sicherheitsgesetze der Länder gerechtfertigt sein, wenn es darum gehe, eine erhebliche, gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder gar das Leben der Flüchtlinge abzuwenden. "Eine solche Gefahrenlage haben wir im Moment aber nicht." (Lesen Sie hier das vollständige Interview mit Papier im neuen SPIEGEL.)

Das ändere sich auch nicht mit Blick auf anstehende niedrige Temperaturen: Zunächst müssten Staat und Kommunen alles unternehmen, auf andere Weise genügend winterfeste Quartiere herzustellen oder anderweitig zu beschaffen. "Eine Zwangsbewirtschaftung auf Vorrat, also eine rein vorsorgliche Beschlagnahme von Wohnraum, ist auf diese Weise nicht möglich", so Papier. "Und selbst bei weiterem massenhaftem Zustrom von Flüchtlingen bieten die Polizei- und Sicherheitsgesetze allenfalls eine vorübergehende Lösung in Einzelfällen."

Hamburg und auch Bremen denken darüber nach, ihre betreffenden Gesetze zu erweitern. In Hamburg soll ein entsprechendes Gesetz noch im Oktober von der Bürgerschaft verabschiedet werden, sagte Justizsenator Till Steffen. Zunächst solle es bis Ende März 2017 befristet werden.

Damit könnten solche Entscheidungen prinzipiell auch über den Einzelfall hinausgehen, sagte Staatsrechtler Papier dem SPIEGEL. Aber nur, wenn in den Gesetzen Voraussetzungen und Umfang der Inanspruchnahme geregelt und Entschädigungsleistungen vorgesehen seien. Er warnt jedoch vor den politischen Folgen: "Andere Bevölkerungsgruppen suchen ja ebenfalls bezahlbaren Wohnraum. Die könnten sich dann zu Recht benachteiligt fühlen", so Papier. "Die Aufnahmebereitschaft dürfte dadurch rasant abnehmen."

Enteignungen seien nicht ohne ein entsprechendes Gesetz denkbar, so Papier. Einen solchen Schritt bezeichnet der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts jedoch als "nicht verhältnismäßig: "Eine vorübergehende Beschränkung des Eigentums ist das Maximum dessen, was das Grundgesetz hergibt."

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