Endlich verständlich Flüchtlinge und Einwanderer: Die wichtigsten Fakten

Woher kommen die Flüchtlinge, die in Deutschland Zuflucht suchen? Wer erhält Asyl - und wer nicht? In unserem Hintergrundformat finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Einwanderung und Migration.
Foto: Csaba Krizsan/ AP/dpa

Flüchtlinge und Einwanderer: Die wichtigsten Fakten

Rechte Gruppen behaupten immer wieder, es gebe eine ungesteuerte Zuwanderung nach Deutschland, jeder könne es sich hier auf Kosten des Sozialstaats bequem machen. Das ist falsch. Grob gesagt haben folgende Menschen das Recht, unter bestimmten Bedingungen in Deutschland zu bleiben: EU-Bürger, Familienangehörige von Deutschen oder Ausländern, die bereits in Deutschland leben, Qualifizierte aus Nicht-EU-Ländern, Spätaussiedler aus Mittel- oder Osteuropa - und eben Flüchtlinge.

Schutzarten

Als Flüchtling oder Asylberechtigter werden in Deutschland nur Menschen anerkannt, die vor Verfolgung oder anderer Gefahr für ihr Leben oder ihre Freiheit fliehen. Armut ist dabei kein Grund, um Schutz als Asylberechtigter oder Flüchtling zu bekommen.

  1. Das im Grundgesetz (Artikel 16a) verankerte Recht auf Asyl bekommen Menschen, die in ihrer Heimat politisch, das heißt durch den Staat, verfolgt werden. Dies betrifft allerdings nur eine kleine Zahl der Flüchtlinge: 2015 wurden weniger als ein Prozent als asylberechtigt anerkannt.

  2. Weitaus mehr Menschen erhalten Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention: 2015 wurde fast die Hälfte der Antragsteller als Flüchtlinge anerkannt, weil sie in ihrer Heimat etwa wegen ihrer Nationalität, ihrer politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt wurden - durch wen auch immer. Fast alle Flüchtlinge aus Syrien und die meisten Flüchtlinge aus dem Irak oder aus Eritrea erhalten einen solchen Flüchtlingsschutz.

  3. Darüber hinaus dürfen Menschen bleiben, denen in ihrem Herkunftsland die Todesstrafe oder Folter drohen oder deren Leben dort individuell bedroht ist. Sie sind "subsidiär schutzberechtigt".

  4. Wenn all diese Schutzgründe nicht zutreffen, prüfen die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), ob wegen anderer Gefahren im Herkunftsland ein Abschiebungsverbot besteht.

Wird der Asylantrag abgelehnt, muss der Betroffene Deutschland verlassen. Dagegen kann er jedoch vor einem Verwaltungsgericht klagen.

Anerkennungsquote

In den ersten vier Monaten 2016 wurden mehr als 60 Prozent der Asylanträge positiv beschieden - diese Anerkennungsquote ist in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen, weil der Anteil der Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern wie Syrien steigt. Für sie lag die Gesamtschutzquote im Asylverfahren 2015 bei mehr als 90 Prozent, für Afghanen hingegen nur bei knapp 50 Prozent, für Migranten aus den Westbalkanstaaten betrug die Anerkennungsquote weniger als ein Prozent. Der Chef des Bamf, Frank-Jürgen Weise, schätzt, dass insgesamt 55 Prozent der rund 1,2 Millionen Menschen, die seit 2013 als Asylsuchende nach Deutschland gekommen sind, eine Bleibeberechtigung bekommen haben.

Aufenthaltsdauer

Wer als Flüchtling oder Asylbewerber anerkannt ist, kann sich zunächst für drei Jahre in Deutschland aufhalten. Danach kann er eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn die Gründe für die Anerkennung nicht weggefallen sind. Wem "subsidiärer Schutz „gewährt wurde, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die für jeweils zwei Jahre verlängert und nach sieben Jahren entfristet werden kann. Ein Abschiebungsverbot führt ebenfalls zu einer Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr und kann verlängert werden.

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