Asylbewerber Bundesregierung hält Zurückweisung an der Grenze für zulässig

Könnten Asylbewerber künftig an der Grenze abgewiesen werden? Für die Bundesregierung wäre das nach SPIEGEL-Informationen rechtlich möglich. Eine Gruppe von Anwälten klagt gegen die deutsche Flüchtlingspolitik.
Flüchtlinge an der österreichischen Grenze: Wer darf abgewiesen werden?

Flüchtlinge an der österreichischen Grenze: Wer darf abgewiesen werden?

Foto: Christian Bruna/ dpa

Die Bundesregierung hält die Zurückweisung von Asylbewerbern an der deutschen Grenze für rechtlich zulässig. Das geht nach SPIEGEL-Informationen aus einem gemeinsamen Papier von Bundesinnen- und Bundesjustizministerium hervor. (Lesen Sie hier die ganze Geschichte im neuen SPIEGEL.)

In der Analyse der Ministerien heißt es, jeder EU-Mitgliedstaat habe nach der Dublin-III-Verordnung das Recht, einen Schutzsuchenden in einen sogenannten sicheren Drittstaat zurückzuweisen. Unklar sei aber, ob formal auch ein EU-Mitgliedstaat als "sicherer Drittstaat" gelten könne. Dies sei "mit rechtlichen Risiken behaftet", heißt es. Es erscheine aber vertretbar.

Außerdem ergebe sich aus dem "derzeitigen Systemversagen des europäischen (Außen-)Grenzschutz- und Asylsystems" mit der "Durchleitung von Tausenden Schutzsuchenden an die deutsche Grenze" eine "fundamental neue Situation", die ein Vorgehen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit eröffne, heißt es in dem Ministeriumspapier. Entscheiden müsste aber am Ende die Politik.

Verfassungsbeschwerde gegen Merkels Flüchtlingspolitik

Eine Gruppe von Rechtsanwälten hat in Karlsruhe unterdessen Verfassungsbeschwerde gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung eingereicht. In dem Schriftsatz rügen die sechs Kläger eine Verletzung ihres Wahlrechts und ihres Anspruchs auf Teilhabe an der demokratischen Willensbildung. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)

Das Gericht solle Angela Merkels Entscheidung vom 4. September 2015 über die Öffnung der Grenzen für Flüchtlinge für verfassungswidrig erklären. Grundgesetzwidrig sei zudem, dass Merkel es unterlassen habe, das Dublin-III-Abkommen sowie die deutschen Asyl- und Aufenthaltsregeln umzusetzen.

"Die Bundeskanzlerin darf mit ihrer Politik nicht den Rahmen der Gesetze verlassen, den die Wähler ihr durch das Parlament vorgegeben haben", sagt der Verfasser der Beschwerde, der Düsseldorfer Anwalt Clemens Antweiler. Merkel sei insofern eine "Wiederholungstäterin": Schon bei der Energiewende oder der Euro-Rettung habe sie sich nicht an die eindeutigen Vorgaben europäischer und deutscher Gesetze gehalten.

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