Gleichberechtigung Koalition modifiziert Gesetzentwurf zur Frauenquote

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag wird der Entwurf zur Frauenquote noch einmal geändert. Gutachter hatten unter anderem eine Regelung bemängelt, die als Männerquote interpretiert werden kann.
Familienministerin Schwesig: Korrekturen am Quotengesetz

Familienministerin Schwesig: Korrekturen am Quotengesetz

Foto: Wolfgang Kumm/ dpa

Berlin - Die Große Koalition hat den Gesetzentwurf für eine Frauenquote in Führungspositionen nach Kritik juristischer Gutachter geändert.

Union und SPD hätten sich darauf geeinigt, das bisher angestrebte Ziel, alle Führungsgremien im öffentlichen Dienst zu jeweils 50 Prozent mit Männern und Frauen zu besetzen, zu streichen. Das teilte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Nadine Schön, mit. "Männerförderung soll es nur geben, wenn eine strukturelle Benachteiligung von Männern existiert", sagte sie.

Mehrere Gutachter hatten erklärt, das Ziel der paritätischen Besetzung in den Führungsgremien des öffentlichen Dienstes sei "offensichtlich verfassungswidrig" und mit EU-Recht unvereinbar.

Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann erklärte: "Wir haben einige Paragrafen konkretisiert, das generelle Ziel der Parität bleibt aber."

Das Gesetz aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sieht ab 2016 eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter, vollmitbestimmter Unternehmen vor.

Etwas kleinere Unternehmen müssen laut Schön nun bis zum 30. September 2017 ihre "Zielvorgabe" für die Erhöhung des Frauenanteils in der Chefetage vorlegen, drei Monate später als ursprünglich geplant.

Der Bundestag stimmt an diesem Freitag über den Gesetzentwurf ab. Im November hatte sich die Koalition im Grundsatz auf die Neuregelung verständigt.

In der vergangenen Woche hatten mehr als ein Dutzend Gutachter zum Quotengesetz der Koalition Stellung genommen. Scharf kritisiert wurden dabei vor allem die geplanten Quotenregelungen für Stellen im öffentlichen Dienst.

Bisher sah der Entwurf zum Gleichstellungsgesetz eine Passage vor, die in den sogenannten Hierarchieebenen der Verwaltung faktisch eine Männerquote vorsieht. Die Novelle des "Bundesgleichstellungsgesetzes" strebt eine "paritätische Vertretung beider Geschlechter" an.

Das Ziel sei, "dass auch Männer künftig in denjenigen Bereichen gefördert werden müssen, in denen sie benachteiligt sind". Das heißt de facto, dass Männer bei Einstellung und beruflichem Aufstieg bevorzugt würden, falls sie im jeweiligen Bereich unterrepräsentiert sind.

Diese Form der "Männerförderung" sei verfassungswidrig, stellten mehrere Experten fest. Denn allein aus der Feststellung, dass ein Geschlecht in einem bestimmten Bereich in der Minderheit sei, folge noch keine tatsächliche Benachteiligung.

fab/amz/AFP/dpa
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