Prozess um Subventionsbetrug Freispruch für Frauke Petry

Frauke Petry (Archivaufnahme)
Foto: FABRIZIO BENSCH/ REUTERSDas Amtsgericht Leipzig hat Frauke Petry vom Vorwurf der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs freigesprochen. Das Gericht sah es nicht als zweifelsfrei erwiesen an, dass die Bundestagsabgeordnete und ehemalige AfD-Chefin im Jahr 2014 Fördermittel für ihre in Schieflage geratene Firma unrechtmäßig verwendet hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte Petry vorgeworfen, eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihr Unternehmen erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Bezichtigt hatte Petry der Unternehmensberater - der allerdings zuvor einen Zivilrechtsstreit gegen sie verloren hatte. Das Gericht hatte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Mannes. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu 30.000 Euro Geldstrafe gefordert.