Ex-AfD-Chefin
Prozess gegen Petry wegen Steuerhinterziehung vorerst abgesagt
Ab kommenden Montag sollte sich Frauke Petry wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung vor Gericht verantworten. Die geplanten Termine wurden nun abgesagt. Die frühere AfD-Chefin sei verhandlungsunfähig.
Der Prozess gegen Ex-AfD-Chefin Frauke Petry wegen Vorwürfen der Steuerhinterziehung und des Subventionsbetrugs ist vorerst abgesagt worden. Petry sei verhandlungsunfähig, sagte Stephan Blaschke, Sprecher des Leipziger Amtsgerichts, am Mittwoch. Die beiden Termine für die Hauptverhandlung am kommenden Montag (29. April) und 6. Mai seien abgesagt worden. Bislang stehen laut Gerichtssprecherin keine neuen Termine fest. Petry erwartet im Juni ihr sechstes Kind.
Der Prozess hatte im vorigen Dezember begonnen, wurde damals aber wegen einer nicht formgerechten Ladung von Petrys Verteidiger ausgesetzt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig beschuldigt die Politikerin, 2014 eine Förderung für eine sogenannte Turn-Around-Beratung für ihre in Schieflage geratene Firma beantragt und erhalten zu haben. Allerdings habe die Beratung nicht der Firma, sondern ausschließlich der Vorbereitung und Begleitung ihrer persönlichen Insolvenz gegolten. Dennoch habe Petry die Rechnung über die Firma beglichen und auch bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht. Gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft hatte Petry Widerspruch eingelegt.
Die 43-Jährige hatte erst vor wenigen Wochen hochschwanger in Dresden vor Gericht gestanden. Das Landgericht in der Landeshauptstadt verurteilte die Politikerin wegen fahrlässigen Falscheids zu 6000 Euro Geldstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ursprünglich war Petry wegen Meineids angeklagt. Die frühere AfD-Chefin soll in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtags im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 mitfinanziert werden. Nach Auffassung der Richter handelte Petry damals allerdings nicht vorsätzlich.