Innenminister Friedrich
Nationales Waffenregister startet im Januar
Ein nationales Waffenregister erfasst ab 2013 zentral, wer welche Schusswaffe besitzt. Ermittler sollen die Daten dann mit einem Klick abrufen können. Bislang waren die Informationen auf 551 lokale Behörden in Deutschland verstreut, Anfragen wurden mitunter erst nach Monaten beantwortet.
Revolver an einem Schießstand: Waffen bisher in 551 verschiedenen Behörden erfasst
Foto: Wolfgang Kumm/ dpa
Berlin - Informationen über legale Waffen und ihre Besitzer sollen ab 2013 zentral in einem neuen nationalen Waffenregister erfasst sein. Das kündigte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) an. Knapp vier Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden können Sicherheitsbehörden die Informationen damit erstmals in einer zentralen bundesweiten Datenbank per Mausklick abrufen. In Folge des Amoklaufs, bei dem ein 17-Jähriger 2009 insgesamt 15 Menschen erschoss und sich dann selbst das Leben nahm, wurde die Neuerfassung legaler Schusswaffen und deren Besitzer gefordert.
Die Daten über legale Schusswaffen waren bisher nur lokal in 551 verschiedenen Behörden erfasst. Die Ämter sollen die Informationen nun an das Bundesverwaltungsamt in Köln melden. Mehr als ein Drittel der Daten sei dort bereits eingegangen, sagte Behördenpräsident Christoph Verenkotte. Der Rest werde bis Ende des Jahres vorliegen.
Mit der Einführung des Registers werde eine langjährige Forderung der Sicherheitsbehörden erfüllt, sagte der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke. Die lokalen Behörden hätten Anfragen mitunter erst nach mehreren Monaten beantwortet. Die einheitliche und elektronisch abrufbare Datensammlung werde Ermittlungen erheblich beschleunigen und erleichtern.
Schätzungsweise sechs Millionen Schusswaffen
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das zentralisierte Waffenregister. Beamte könnten nun prüfen, ob an einem Einsatzort eine Waffe im Haus sei. In Deutschland gibt es schätzungsweise rund sechs Millionen registrierte Waffen. Exakte Zahlen zu Waffen im Privatbesitz wird es erst geben, wenn das nationale Waffenregister in Betrieb geht.
In einem zweiten Schritt soll in dem Register zudem erfasst werden, welche Stationen eine Waffe vom aktuellen Besitzer über etwaige Vorbesitzer und den Handel bis zum Hersteller oder Importeur durchlaufen hat.
Der Bundestag hatte die Einrichtung des Registers im April dieses Jahres beschlossen. Deutschland erfüllt damit eine EU-Vorgabe, die bis Ende 2014 umgesetzt werden sollte.