Fußball-WM 2014 Bundesregierung will Public Viewing auch nachts erlauben

Die Fußball-WM in Brasilien macht vielen Fans hierzulande das Leben schwer: Ein Teil der Spiele findet in der Nacht statt. Jetzt will die Bundesregierung zumindest das gemeinsame Zuschauen ermöglichen und entsprechende Gesetze ändern.
Fanmeile in Berlin: Sonderverordnung für die Nacht geplant

Fanmeile in Berlin: Sonderverordnung für die Nacht geplant

Foto: JOHANNES EISELE/ AFP

Berlin - Die Bundesregierung macht den Weg frei für nächtliche Public-Viewing-Veranstaltungen während der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien. Das Kabinett will am Mittwoch eine Sonderverordnung für eine vorübergehende Lärmschutz-Aufweichung beschließen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Dienstag in Berlin und bestätigte einen Bericht der "Bild"-Zeitung.

Demnach sind Übertragungen auf Großleinwänden nach 22 Uhr und in Ausnahmefällen auch nach 0 Uhr erlaubt. "Das gemeinschaftliche Fußballgucken unter freiem Himmel gehört zu einer Fußball-Weltmeisterschaft einfach dazu. Bei einem solchen Anlass halte ich Ausnahmen vom Lärmschutz für gerechtfertigt", sagte Umweltministerin Barbara Hendricks. Die Fanmeilen sollen während der WM (12. Juni bis 13. Juli) zu Sportanlagen erklärt und damit Public Viewing auf Videoleinwänden mit dem Stadionbesuch gleichgestellt werden. Die Sozialdemokratin Hendricks betonte, über die Genehmigung in jedem konkreten Fall müssten aber die Kommunen entscheiden.

Spielbeginn um 3 Uhr

Bei der WM beginnen knapp die Hälfte der 64 Begegnungen erst um 22 Uhr deutscher Zeit oder später. Grund für die Sonderverordnung ist das Bundesimmissionsschutzgesetz, wonach bei öffentlichen Veranstaltungen nach 22 Uhr in allgemeinen Wohngebieten der Geräuschpegel 40 dB(A) nicht überschreiten darf. Dieser Wert wird beim Public Viewing meistens übertroffen. Im Verordnungsentwurf wird den Kommunen ein entsprechender Ermessensspielraum für die Genehmigung eingeräumt.

Bei der Erlaubnis nächtlicher Public-Viewing-Veranstaltungen sei die Bedeutung der "öffentlichen Fernsehdarbietung, das Publikumsinteresse und die Bedeutung des Spiels für den Turnierverlauf, die Abstände zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen Einrichtungen, die Sensibilität des Umfeldes, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung (...) sowie Umfang, Anzahl und Aufeinanderfolge der zugelassenen Ausnahmen zu berücksichtigen", heißt es im Entwurf.

Bereits im Januar hatte Hendricks betont, dass es eine Sonderregelung geben werde. Auch bei den Weltmeisterschaften 2006 und 2010 und der Fußball-EM 2008 hatte es Ausnahmen für das Public Viewing gegeben. Aufgrund der Zeitverschiebung zwischen Deutschland und Brasilien werden in der Vorrunde zehn Spiele um Mitternacht angepfiffen, eines um 3 Uhr. In der Finalrunde sind es neun Begegnungen um 22 Uhr.

ler/dpa
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