Fußfesseln für Arbeitslose Verrückte Idee oder verunglückte Formulierung?

Eine Erklärung des hessischen Justizministers Wagner sorgt für Empörung. Wörtlich heißt es darin: "Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren". Der CDU-Politiker will nun alles ganz anders gemeint haben.
Von Ronald Heinemann und Lars Langenau

Hamburg/Berlin - Das Dementi seines Zitats half Hessens Justizminister Christean Wagner heute wenig. Nachdem das Leipziger Aktionsbündnis "Soziale Gerechtigkeit - Stoppt den Sozialabbau" sich gestern über die Idee des CDU-Politikers empört hatte, entwickelte sich die Forderung nach Fußfesseln für Arbeitslose innerhalb weniger Stunden zum Politikum.

Die Fraktionen von SPD, Grünen und der FDP brachten heute im Landtag Anträge ein, die Wagner zur Klarstellung seiner umstrittenen Erklärung aufforderten. Jürgen Walter, SPD-Fraktionsvorsitzender im hessischen Landtag, sagte: "Wir haben soeben einen Antrag eingebracht, der von Wagner fordert, die Sache klarzustellen und sich zu entschuldigen." Walter fügte hinzu: "Für den hessischen Justizminister sind Arbeitslose faules Gesindel, die morgens nicht aus dem Bett kommen und um elf schon fünf Bier im Kopf haben." Dies sei "eine Beleidigung für alle, die ihre Arbeit verloren haben".

Auch die CDU selbst stellte einen Antrag zu Wagners Erklärung - freilich mit einer anderen Stoßrichtung. Die Regierungsfraktion will damit klarstelllen, dass die elektronische Fußfessel nur für straffällige Personen angewendet werden soll. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen im hessischen Landtag, Tarek Al-Wazir, wertet den Antrag der Christdemokraten jedoch als indirektes Schuldeingeständnis: "Wir glauben Christean Wagner sogar, dass er vergaß das Wort straffällig in besagtem Satz zu verwenden. Das Grundproblem ist aber, dass man ihm einen solchen Vorschlag durchaus zutrauen kann."

Auch der Generalsekretär der Bundes-SPD, Klaus Uwe Benneter, meldete sich zur Wort: "Ein Justizminister, der vorschlägt, Langzeitarbeitslose mit Fußfesseln zu überwachen, ist untragbar. Wer Arbeitslose so diskriminiert, wer ein solches Menschenbild vertritt, hat in einem Regierungsamt nichts verloren. Roland Koch muss seinen Minister sofort aus dem Verkehr ziehen. Der Vorschlag - so durchgeknallt er erscheint - ist ein weiteres Beispiel für die Polarisierung, die die Union betreibt. Sie will Selektion und Ausgrenzung. Die Union drängt sozial Schwache immer weiter ins Abseits."

Harald Fiedler, Chef der DGB-Regionaldirektion des Rhein-Main-Gebietes, nannte Wagners Äußerungen "fehl am Platz". "Wer heute arbeitslos ist, ist es durch eine falsche Politik oder durch das Handeln der Arbeitgeber." Allein in Hessen habe die Landesregierung "dafür gesorgt, dass sich die Arbeitslosigkeit seit 2003 um 50.000 Personen erhöht hat". Fiedler fügte hinzu: "Es stünde einem Minister besser an, etwas für die Qualifizierung und Weiterbildung von Arbeitslosen zu tun, anstatt sie zu diffamieren." Adolf Bauer, Präsident des Sozialverband Deutschland: "Das ist eine schlimme Entgleisung. Eine abstruse und haltlose Unterstellung, Arbeitslose bräuchten eine Fußfessel, um Selbstdisziplin zu üben."

Unterlegt mit der Signalfarbe gelb hatte heute bereits die "Bild"-Zeitung getitelt: "Justiz-Minister knallt durch - Fußfesseln für Arbeitslose!". Das Boulevardblatt fragt weiter: "Ist der Mann von allen guten Geistern verlassen?" und zitiert den SPD-Arbeitsmarktexperten Peter Dreßen: "Es handelt sich um die irre Idee eines kranken Ministers. Es verbietet sich, über so etwas im Zusammenhang mit Arbeitslosen überhaupt nachzudenken." Werner Schulz, wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen, unterstellt Wagner, dass er Arbeitslose wie "Aussätzige" behandeln würde. Ministerpräsident Roland Koch (CDU) müsse seinen Minister "schleunigst zur Ordnung rufen".

Wagners Ministerium versucht, das Thema herunterzuspielen. Erst hieß es, die Wiedergabe seiner Äußerungen anlässlich der Computermesse CeBIT seien eine "grobe Verfälschung" und zudem aus dem Zusammenhang gerissen worden. Wagners Sprecher Stefan Fuhrmann fügte hinzu, dass sich die Äußerung des Ministers eindeutig nicht auf unbescholtene Langzeitarbeitslose bezogen habe, sondern auf Straftäter, die zugleich seit längerem arbeitslos oder drogenabhängig seien.

Wenn das stimmt, hätte es in Wagners Erklärung freilich heißen müssen: "Die elektronische Fußfessel bietet damit auch zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren" - doch die Wörter "zu einer Bewährungsstrafe verurteilten" fehlen dort.

Zu SPIEGEL ONLINE sagte Fuhrmann nun, dass die unter seinem Namen veröffentlichte "Presseinformation" vom 10. März aus dem Netz genommen wurde, "um weiteren Missverständnissen vorzubeugen". Da sei ein "Versatzstück", also ein alter Textbaustein, verwendet worden, der bereits "seit Mai 2001" immer wieder verwendet wurde und auch nach "zigfachen Abdrucken" bislang nicht als anstößig empfunden wurde. Gegen Mittag erklärte Wagner schließlich per Mitteilung und im Landtag: "Die Idee, die elektronische Fußfessel für Langzeitarbeitslose zu fordern, ist absurd." Es gebe keine derartigen Gedankenspiele: "Aus meiner Sicht wäre der Einsatz der elektronischen Fußfessel für Langzeitarbeitslose oder Suchtkranke zutiefst menschenverachtend."

Interessanterweise sieht es so aus, dass niemand die Erklärungen aus dem hessischen Justizministerium so genau liest. So findet sich der umstrittene Textbaustein nach wie vor auf den Internetseiten etwa der Landtagsfraktion der CDU in Schleswig-Holstein. 

Die Pressemitteilung vom 10. März mit seinen Zitaten war bis heute Morgen im Internet abrufbar, dann wurde sie von der Seite des Ministeriums  genommen. SPIEGEL ONLINE liegt sie jedoch vor. Wir dokumentieren den Text, in dem es wörtlich heißt: "Die elektronische Fußfessel setzt bei den Straftätern Motivationen und Kräfte frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die Fußfesselträger werden zu einer für ihre Verhältnisse hohen Selbstdisziplin und zur Erfüllung des ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten. Die elektronische Fußfessel bietet damit auch Langzeitarbeitslosen und therapierten Suchtkranken die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanten haben es verlernt, nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden."

Unterstützung bekam Wagner inzwischen von den hessischen Liberalen. Jörg-Uwe Hahn, Fraktions- und Parteivorsitzender der hessischen FDP, und ehemaliger Koalitionspartner von Roland Koch sagte: "In der Tat fehlt in besagtem Satz das Wort 'straffällig'. Für mich aber ist die Erklärung des Ministers, er habe damit nur straffällig gewordene Arbeitslose gemeint, glaubwürdig."

Hessen hatte die elektronische Fußfessel im Jahr 2000 zur Überwachung von Straftätern als Modellprojekt eingeführt. Sie wird nach Angaben des Justizministeriums hauptsächlich bei Strafgefangenen eingesetzt, die unter Bewährung stehen. Bisher seien seither rund 180 Personen mit der elektronischen Fußfessel ausgestattet worden. In mehr als 90 Prozent der Fälle sei die Maßnahme erfolgreich beendet worden.

Nach wie vor müssen die Fußfesseln richterlich angeordnet werden. Doch viele der Richter stehen der Überwachungsmaßnahme nach wie vor skeptisch gegenüber. So ist regelmäßig nur rund die Hälfte der 35 angeschafften Geräte in Benutzung. Zudem folgte kein anderes Bundesland bislang dem hessischen Beispiel.

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