G-8-Gipfel Gericht kippt Teile des Demo-Verbots - Polizei gibt nicht auf

Juristischer Erfolg für die Kritiker: Demonstranten dürfen während des G-8-Gipfels nun doch bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun um Heiligendamm heran.

Schwerin - Das Verwaltungsgericht Schwerin schränkte heute ein wesentlich weiträumigeres Versammlungsverbot der Behörden ein. Die Polizeidirektion Rostock hatte als zuständige Versammlungsbehörde für die Zeit vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Aktionen im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun erlassen.

Ein Sprecher des Gerichts teilte heute mit, außerhalb des Sicherheitszaunes und einer zusätzlichen 200-Meter-Pufferzone müssten Versammlungen und Demonstrationen möglich sein, wenn Rettungswege frei bleiben. Das Gericht erklärt in seiner Begründung für das Urteil, dass die "prognostizierten Gefahren für die öffentliche Sicherheit in ausreichender Weise mit milderen Mitteln als dem eines generellen Verbots begegnet werden kann". Der Beschluss des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.

Gegen das Versammlungsverbot hatte es massive Proteste gegeben - auch aus der Politik. Geklagt hatte ein Bündnis, das zum 7. Juni zu einem Sternmarsch nach Heiligendamm aufgerufen hat. Dort heißt es, man freue sich über den Richterspruch. Allerdings werde das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns weiter in Frage gestellt. In den nächsten Tagen solle geklärt werden, ob dagegen Widerspruch erhoben werde.

Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den G-8-Gipfel, Monty Schädel, hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts positiv bewertet. "Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden", sagte er heute.

Der Sternmarsch kann nach dem Urteil wie geplant stattfinden.

Die Polizei legte inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ein. "Die Sicherheitsbedenken der Polizei gegen die Zulassung von Versammlungen in diesem Gebiet während des Gipfels bleiben bestehen", teilte die G8-Polizeieinheit Kavala mit. Die hochrangigen Gipfel-Teilnehmer seien erheblich gefährdet. Kritiker hätten mehrfach angekündigt, das Treffen vom 6. bis 8. Juni mit Blockaden "von seiner Infrastruktur abschneiden" zu wollen.

ler/als/dpa/AFP

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