G20 in Hamburg Gericht genehmigt Protestcamp im Stadtpark

Aktivisten des Bündnisses "G20 entern" vor der Elbphilharmonie
Foto: Markus Scholz/ dpaDie Veranstalter eines Protestcamps gegen den G20-Gipfel haben sich juristisch gegen die Hansestadt durchgesetzt. Am Mittwoch gab das Verwaltungsgericht Hamburg dem Antrag statt, trotz der für den G20-Gipfel erlassenen sogenannten Allgemeinverfügung im Stadtpark ein Camp zu genehmigen, in dem Aktivisten beherbergt werden sollen.
Zu dem im Stadtpark geplanten Protestcamp erwartet der Veranstalter etwa zehntausend Teilnehmer, die im Stadtpark in 3000 Zelten leben sollen. Außerdem sollen verschiedene Veranstaltungen dort stattfinden.
Die Behörden durften zwar ein Versammlungsverbot in der Form einer Allgemeinverfügung erlassen. Ein Verbot auch von friedlich verlaufenden Versammlungen setze aber einen polizeilichen Notstand voraus, entschied das Gericht. Dafür sei es notwendig, dass wegen vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Einsatzes der Polizei ein Schutz der angemeldeten und nicht angemeldeten Versammlungen nicht möglich wäre.
Die Stadt Hamburg habe diese Voraussetzungen aber nicht hinreichend konkret dargelegt, heißt es in der Begründung des Gerichts.
Die Hamburger Polizei kündigte bereits eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht an. "Wir halten die Untersagung des Camps und die Umsetzung der Allgemeinverfügung weiterhin für erforderlich", erklärte Polizeipressesprecher Timo Zill zur Begründung. Die Polizei gehe "weiterhin davon aus, dass am Ende die von der Versammlungsbehörde erlassenen Einschränkungen rechtlichen Bestand haben werden".