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Erfolgreicher Eilantrag Verfassungsgericht stoppt Abstimmung von Gebäudeenergiegesetz

Lange wurde in der Ampel um das sogenannte Heizungsgesetz gestritten. Jetzt stoppt das Bundesverfassungsgericht die Lesungen im Bundestag. Nun erwägt die Koalition nach SPIEGEL-Informationen eine Sondersitzung.
Gebäudeenergiegesetz (Symbolbild)

Gebäudeenergiegesetz (Symbolbild)

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Patrick Pleul / dpa

Die Bundesregierung bekommt ihr umstrittenes Gebäudeenergiegesetz wohl nicht mehr vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag. Wie das Bundesverfassungsgericht erklärte, werde dem Deutschen Bundestag »aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf« nicht mehr in dieser Sitzungswoche durchzuführen.

Seit Montag läuft die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause. Wie der SPIEGEL aus Koalitionskreisen erfuhr, könnte es nun eine Sondersitzung des Bundestages geben. Am sinnvollsten wäre demnach gleich nächste Woche, weil die Abgeordneten dann noch nicht im Urlaub sind und zurückkehren müssten. Ob das im Sinne des Bundesverfassungsgerichts ist, ist allerdings unklar.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

»Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-Minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren«, warf Heilmann der Ampel vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Parlament könne man keine konzeptionellen Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

Verfahren werde lediglich verzögert

Laut dem Gericht erscheine der Antrag mit Blick auf das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, »dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen«.

Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere, heißt es.

Die Entscheidung des Gerichts ist eine Schlappe für die Ampelkoalition, die versucht hatte, das Gesetz am Freitag und damit noch vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen .

Wochenlang hatte die Ampel über das Gesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten »Leitplanken« festhielt.

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Unions-Fraktionschef und Oppositionsführer Friedrich Merz bezeichnete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als »schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz«, wie er der Nachrichtenagentur dpa sagte. Merz hatte die Ampel bereits zuvor heftig für das Gesetzesvorhaben angegriffen.

hba/gt/dpa

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