Bund-Länder-Runde zu Kostenverteilung Geflüchtete aus der Ukraine sollen ab Juni Grundsicherung erhalten

Ein Ankunftszentrum in Berlin-Reinickendorf: Künftig sollen Geflüchtete staatliche Grundsicherung erhalten
Foto: F. Anthea Schaap / IMAGOKriegsflüchtlinge aus der Ukraine sollen ab Juni staatliche Grundsicherung erhalten, also die gleichen Leistungen wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Darauf haben sich Bund und Länder nach zähen Verhandlungen geeinigt. Sie würden damit anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt, »das ist auch folgerichtig«, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
Für die Kriegsflüchtlinge hat das Vorteile: Sie erhalten höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Außerdem bekommen sie früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und haben mit den Jobcentern eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange. Für diese Lösung hatten sich unter anderem die Kommunen starkgemacht, weil der Bund die Ausgaben für die Grundsicherung trägt.
Die bisherige Praxis sieht vor, dass Geflüchtete aus der Ukraine als anerkannte Kriegsflüchtlinge laut Aufenthaltsgesetz noch unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen – damit bekommen sie unter anderem weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger.
Am Abend hatten sich Bund und Länder dabei auch bei der Verteilung der Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge auf einen Kompromiss geeinigt.
Demnach will der Bund laut Scholz die Kommunen bei den Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge im laufenden Jahr mit 500 Millionen Euro unterstützen. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, an den im laufenden Jahr bereits in den Ländern entstandenen Kosten werde sich der Bund mit einem Betrag von 500 Millionen Euro beteiligen. An den Kosten für die Integration in Kita oder Schule will sich der Bund mit einem Betrag von 1 Milliarde Euro beteiligen.
EU entbürokratisiert Aufenthaltsgenehmigung für Kriegsflüchtlinge
Aus Sicht des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz, Hendrik Wüst (CDU), ist die Kostenverteilung zur Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge »insgesamt ein vertretbarer Kompromiss«. Auch, wenn manche Länder sich mehr Unterstützung vom Bund gewünscht hätten, habe im Vordergrund gestanden, dass es zu einer schnellen, fairen Lösung zur Entlastung der Kommunen komme, sagte der nordrhein-westfälische Regierungschef nach der Bund-Länder-Runde.
Die Europäische Union hat entschieden, für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Diese sieht vor, dass die Schutzsuchenden keinen Asylantrag stellen müssen, sondern erst einmal einen Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten und arbeiten dürfen. Eine Verlängerung auf bis zu drei Jahre ist möglich.
Die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland liegt deutlich über 300.000. Allein die Bundespolizei hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums bisher 316.453 erfasst. Allerdings können Ukrainer visumsfrei einreisen, sodass die tatsächliche Zahl der Schutzsuchenden höher liegen dürfte. Derzeit stellt die Bundespolizei täglich die Einreise von rund 3000 Menschen aus der Ukraine fest. Im März hatte die Zahl der Neuankömmlinge bei über 15.000 pro Tag gelegen.