Nach Mahnschreiben des Bundesrechnungshofes Geheimdienstchefs dürfen mehr Geld für Bewirtungen ausgeben

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang
Foto: Kay Nietfeld/ DPADie Nachrichtendienste des Bundes dürfen künftig für Bewirtungen deutlich mehr ausgeben als die bislang üblichen 30 Euro pro Person, zumindest bei »Anlässen von besonderer Bedeutung«. Das hat das Bundeskanzleramt dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst und dem Militärischen Abschirmdienst in als geheim eingestuften Schreiben mitgeteilt.

Die Exilantin
Nach 16 Jahren im Kanzleramt zog sich Angela Merkel im Dezember 2021 aus der Politik zurück. Für viele Menschen verließ sie das Amt als Heldin. Inzwischen gilt sie auch wegen ihrer Ukrainepolitik als Schuldige, im Berliner Machtapparat spielt sie keine Rolle mehr. Porträt einer Frau, die mit ihrem Erbe ringt.
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Anlass der Änderung durch die Bundesregierung ist, dass der Bundesrechnungshof, der die Ausgaben aller Behörden prüft, den Verfassungsschutz wegen zu hoher Kosten bei einer Tagung kritisierte. Darüber berichtete der SPIEGEL Anfang November.
Im September vergangenen Jahres war eine Delegation eines ausländischen Nachrichtendienstes bei diesem Termin aufwendig bewirtet worden. Für das Abendessen waren Kosten von 143 Euro pro Person entstanden, für das Mittagessen auf einem eigens angemieteten Katamaran sogar von 203 Euro pro Person, also bis zu 577 Prozent mehr als eigentlich erlaubt.
Die Unsichtbaren
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04.06.2023 12.01 Uhr
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Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags, das die Arbeit der Nachrichtendienste kontrolliert, hatte sich daraufhin dafür eingesetzt, den Präsidenten der Nachrichtendienste einen »Ermessensspielraum« bei solchen Anlässen zu ermöglichen. Ausländische Dienste seien hierbei wesentlich spendabler als die deutschen.