Bis zu fünf Jahre Gefängnis Bayern will Strafen für Hetzer verschärfen

"Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter", sagt Bayerns Justizminister Eisenreich
Foto: Thomas Trutschel/ imago images/ photothekAus dem bayerischen Justizministerium kommt ein Vorstoß, die Straftatbestände Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung härter zu ahnden. Geht es nach Minister Georg Eisenreich von der CSU, sollen die Höchststrafen in diesen Fällen zwischen zwei und fünf Jahren Gefängnis liegen.
Konkret fordert Eisenreich in seinem Entwurf für das Bundesgesetz bei Beleidigungen eine Höchststrafe von zwei Jahren (bisher ein Jahr) und bei übler Nachrede von bis zu drei Jahren (bisher ein Jahr). Für Verleumdungen sollen bis zu fünf Jahre statt bisher zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können.
"Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen", argumentiert Eisenreich. Wer Extremismus bekämpfen wolle, müsse deshalb bei den Worten anfangen. Eisenreichs Schlussfolgerung: "Wir müssen das Strafrecht dieser Entwicklung anpassen."
Er hat dabei auch das Cybermobbing im Blick, also das Mobbing im Internet. Vor allem unter Kindern und Jugendlichen haben sich Formen und Wege des Mobbings in den vergangenen Jahren stark verändert und ins Digitale verlagert.
Eisenreich würde am liebsten das Beleidigungsstrafrecht umfassend modernisieren, statt es nur punktuell zu ändern. Verbesserungsbedarf sieht er unter anderem bei der Sanktionierung von Cybermobbing und Hassreden gegen öffentliche Personen. Hier müsse das Strafrecht "nachgeschärft" werden, vor allem bei sogenannter Hatespeech.
Verfolgung auch ohne Strafantrag
"Zunehmend werden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politiker zum Ziel von Hass und Hetze", stellt Eisenreich fest. Das vergifte das gesellschaftliche und politische Klima in Deutschland.
Der bayerische Vorschlag sieht auch vor, dass etwa rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beleidigungen ohne Strafantrag verfolgt werden können. "Diese Fälle gehen uns alle an", so der bayerische Justizminister. "Der Staatsanwalt muss hier auch ohne Strafantrag die Möglichkeit zur Strafverfolgung haben, solange nicht das Opfer widerspricht."