SPIEGEL: Herr Sabathil, der Verfassungsschutz hielt Sie für einen chinesischen Agenten, der Generalbundesanwalt hat das Verfahren nun eingestellt. Empfinden Sie Genugtuung?
Sabathil: Ich bin erleichtert, aber noch überwiegt die Wut in mir. Es gibt nichts, was ich China geliefert hätte, auch die Ermittlungen haben mir nichts benannt. Ich fühle mich wie Josef K. in Kafkas Prozess. Ich weiß über meinen eigenen Fall paradoxerweise sehr wenig, weil die Einstufung als Geheimsache mir als Beschuldigtem die Rechte genommen hat, in bestimmte Akten Einsicht zu nehmen.
SPIEGEL: Mit welcher Begründung hat der Generalbundesanwalt das Verfahren eingestellt?
Sabathil: Die Begründung besteht in einem Nebensatz, der lautet: »Nicht mit der zur Anklageerhebung wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erforderlichen hinreichenden Sicherheit bestätigt.«
SPIEGEL: Ein Freispruch klingt anders.
Sabathil: Juristendeutsch! Es ist eine Verfahrenseinstellung nach Paragraf 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung, sauberer kann man aus einem Verfahren nicht rauskommen. Mich enttäuscht, dass der deutsche Rechtsstaat mir weder die Gründe für den Anfangsverdacht noch für die Einstellung des Verfahrens mitteilt. Mein Anwalt hat noch am Tag der Zustellung um Akteneinsicht gebeten. Aber die wurde uns in den vergangenen Monaten immer wieder verweigert. Mein Fall ist als Staatsgeheimnis eingestuft, vielleicht werde ich die volle Wahrheit erst in einigen Jahren kennen, vielleicht nie. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die schlampige Arbeit des Verfassungsschutzes vertuscht werden soll.