Gerichtsentscheid Freigänge, Sonderurlaub und offener Vollzug für Klar

Die Klage des ehemaligen RAF-Terroristen Klar auf Hafterleichterung ist erfolgreich. Das Landgericht Karlsruhe entschied gegen einen Beschluss des Stuttgarter Justizministeriums, Klar habe ein Recht auf Sonderurlaub und offenen Vollzug ab Juli.
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