Gerichtsentscheid Freigänge, Sonderurlaub und offener Vollzug für Klar
Karlsruhe - Laut Beschluss des Landgerichts Karlsruhe hat Christian Klar Anspruch auf erste begleitete Freigänge, einen Sonderurlaub und offenen Vollzug ab Juli in Berlin. Das Gericht entsprach damit einer Klage des 54-Jährigen, nachdem das Stuttgarter Justizministerium die üblichen Vollzugslockerungen als Vorbereitung auf eine Entlassung gestoppt hatte. Hintergrund war eine kapitalismuskritische Botschaft Klars an die "Rosa-Luxemburg-Konferenz" im Januar. Das Ministerium hatte deshalb ein neues Gutachten zur Gefährlichkeit Klars in Auftrag gegeben, das für Ende August erwartet wird.
Das Landgericht sieht in dem vorläufigen Stopp der Vollzugslockerung jedoch eine Verletzung der Rechte Klars. Das Gericht verwies darauf, dass von Klar dem ersten Gutachten zufolge kaum Gefahr ausgehe. Es sei deshalb vorgesehen gewesen, ihn ab Juli vom baden-württembergischen Bruchsal in den offenen Vollzug nach Berlin zu verlegen, wo er am Berliner Ensemble eine Ausbildung als Bühnenarbeiter beginnen könne.
Bei einer Beratung über den weiteren Vollzugsplan im Februar sei Klars umstrittene Grußbotschaft an die Rosa-Luxemburg-Konferenz bekannt und "Gegenstand einer Diskussion" gewesen. Einen negativen Einfluss auf die Prognose für Klar sei dabei aber nicht festgestellt worden. Gleichwohl habe das Justizministerium ein zweites kriminalprognostisches Gutachten in Auftrag gegeben und damit das Zustimmungsverfahren zur Vollzugslockerung vorläufig gestoppt. Laut Gericht hat das Ministerium allerdings keinerlei Umstände geltend gemacht, die ein Abweichen von der ursprünglichen Planung rechtfertigten. Dies gelte zumindest bis zum Vorliegen des neuen Gutachtens.
Klars Mindesthaftzeit endet nach 26 Jahren hinter Gittern im Januar 2009. Langjährig Inhaftierte werden in solchen Situationen mit speziellen Vollzugslockerungen auf das Leben in Freiheit vorbereitet. Wegen der guten Führung Klars waren solche Vollzugslockerungen zunächst ab Ende 2004 geplant. Laut Gericht hatte das Justizministerium dies damals als "verfrüht" abgelehnt. Das nötige Gutachten zur Lockerung des Strafvollzugs sei vom Ministerium dann im Mai 2006 bestellt und im Januar 2007 vorgelegt worden.
"Wenig sensationell"
Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) nannte den Beschluss des Gerichts "wenig sensationell". Das Einzige, was sich nun ändere, sei, dass bei Ausgängen Klars künftig die Handschellen wegfielen.
"Zu mehr wurde die Anstalt durch das Gericht nicht verpflichtet", sagte Ministeriumssprecher Stefan Wirz in Stuttgart. Über weitere Lockerungen wie unbewachter Ausgang, Sonderurlaub oder Freigang sei damit nicht automatisch entschieden. Das Ministerium wird voraussichtlich keine Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen. Derzeit sehe es "nicht danach aus", sagte Sprecher Wirz. Die ersten begleiteten Ausgänge Klars ohne Handschellen dürften "in absehbarer Zeit" stattfinden.
Debatte um Gnadengesuch
Um die Haftdauer Klars und dessen Gnadengesuch bei Bundespräsident Horst Köhler ist eine öffentliche Debatte entbrannt. Für die Begnadigung des Ex-Terroristen setzt sich inzwischen auch Michael Buback ein. Der Sohn des vor 30 Jahren ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback geht aufgrund von Informationen des früheren RAF-Terroristen Peter-Jürgen Boock nicht mehr davon aus, dass Klar unmittelbar an dem Anschlag auf seinen Vater und dessen Begleiter beteiligt war.
Grünen-Chefin Claudia Roth begrüßte die Entscheidung des Landgerichts: "Unser Rechtssystem basiert auf Reintegration und nicht auf Rachegelüsten." Diesen Grundsatz sollten sich "Politiker in Erinnerung rufen, die in den letzten Wochen gegen Hafterleichterungen für Christian Klar Sturm gelaufen sind", erklärte Roth in Berlin. Es sei gut, dass die Richter "sich nicht von einem politischen Populismus haben beeindrucken lassen, sondern streng nach Recht und Gesetz entschieden haben", fügte sie hinzu.
Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sprach sich erneut gegen eine Begnadigung von Klar aus. Im Fernsehsender n-tv nannte er als Begründung unter anderem erneut, dass Klar nichts zur Aufklärung der RAF-Verbrechen beitrage. Er sehe nicht ein, weshalb er dann begnadigt werden sollte.
Auch CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer hat sich gegen eine Begnadigung Klars ausgesprochen. "Die Öffentlichkeit, soweit sie mir bekannt ist, hätte keinerlei Verständnis dafür, wenn eine solche vorzeitige Begnadigung stattfinden würde für einen Täter, der auch noch heute weder Reue zeigt noch irgendwie zur Aufklärung von ungelösten Fragen beiträgt", sagte Ramsauer in Berlin. Die Entscheidung über Hafterleichterung "wirft kein verändertes Licht auf die Behandlung des Gnadengesuchs".
(AZ: 151 StVK 48/07 - Beschluss vom 20. April 2007)
asc/AFP/ddp/dpa