Gesetz zur Gendiagnostik Heimliche Vaterschaftstests sind nun verboten

Der Bundestag hat die Regelungen zur Gendiagnostik verschärft. Heimliche Vaterschaftstests sind nun ebenso tabu wie Untersuchungen auf Drängen des Arbeitgebers. Auch Versicherungen müssen sich einschränken.

Berlin - Der Streit dauerte viele Jahre, nun ist das neue Gendiagnostikgesetz besiegelt: Der Bundestag hat die Neuregelung am Freitag verabschiedet. Damit sollen genetische Untersuchungen bei Menschen eingeschränkt und klar geregelt werden.

Heimliche Vaterschaftstests werden verboten und mit bis zu 5000 Euro bestraft. Babys können vor der Geburt zwar aus medizinischen Gründen getestet werden - aber nicht, weil Eltern Aufschluss über Geschlecht und mögliche Eigenschaften haben wollen.

Genetische Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgebers werden untersagt. Versicherungsunternehmen dürfen in der Regel bei Vertragsabschluss weder Tests noch Auskünfte über bereits vorgenommene Untersuchungen verlangen. Ausnahmen sind nur bei extrem hohen Versicherungssummen zulässig.

Der Bundestag billigte den rechtlichen Rahmen für gentechnische Untersuchungen mit den Stimmen von Union und SPD. FDP und Linke enthielten sich. Die Grünen, deren eigener Entwurf scheiterte, lehnten das Gesetz ab.

"Klares Verbot heimlicher Untersuchungen"

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte, erstmals würden verbindliche Regeln zur Untersuchung genetischer Eigenschaften und zum Umgang mit den Ergebnissen getroffen. Mit dem Gesetz solle Datenmissbrauch verhindert werden. Nur Ärzte dürften die Tests machen: "Genetische Untersuchungen dürfen nur von dazu qualifizierten Männern und Frauen durchgeführt werden." Schmidt sagte, die Patienten müssten umfassend beraten werden. Bei vorgeburtlichen Untersuchungen bestehe eine Beratungspflicht.

Untersagt würden Tests auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter auftreten. Und es gebe "ein klares Verbot der heimlichen Abstammungsuntersuchungen". Auch dürften Arbeitgeber keine Gentests verlangen und deren Ergebnisse auch nicht verwenden. Bisherige Routineuntersuchungen zum Schutz der Beschäftigten seien aber weiter möglich, zum Beispiel in der chemischen Industrie, erklärte Schmidt. Versicherungen dürften keine Auskünfte über genetische Erkenntnisse verlangen, auch nicht nach Abschluss eines Vertrags. Ausnahme gebe es aber bei Versicherungssummen über 300.000 Euro.

"Große Verantwortung, medizinisch und ethisch"

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Annette Widmann-Mauz (CDU), betonte angesichts der Bandbreite der möglichen Untersuchungen und Erkenntnisse die "große Verantwortung, medizinisch und ethisch". Zum Schutz der Patienten sehe das Gesetz unter anderem für Gentests aus medizinischen Gründen einen Arztvorbehalt vor und verankere Aufklärung und Beratung.

Kritik an dem Gesetz kam aus der Opposition. Grüne, FDP und Linke bemängelten, in Deutschland lebende Ausländer, die ihre Familie nachholen wollten, müssten künftig mit einem Gentest die Verwandtschaft zu ihren Angehörigen beweisen. Zwar solle dies nur greifen, wenn keine oder nur unzuverlässige Papiere vorlägen, sagte Linken-Gesundheitspolitiker Frank Spieth. Aber ob das der Fall sei, prüfe die Ausländerbehörde. "Ein angeblich freiwilliger Test wird dann sehr schnell zum Regelfall," sagte Spieth.

Auch die Ausnahmen für Versicherungsunternehmen und Arbeitgeber stießen in allen drei Oppositionsfraktionen auf Kritik. So sind Gentests zum Arbeitsschutz zulässig, etwa wenn es um den Umgang mit Giftstoffen am Arbeitsplatz geht. Die Bundesregierung sei vor der Versicherungsbranche "eingeknickt", sagte Grünen-Gesundheitspolitikerin Priska Hinz. Sie bemängelte zudem das Fehlen gesetzlicher Regelungen für die Forschung mithilfe genetischer Daten.

ffr/AP/dpa/AFP

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