EU-Zuwanderung Bundesregierung plant Einreisesperren bei Sozialmissbrauch

Einreiseverbote, Haftstrafen, strengere Regeln: Die Bundesregierung hat offenbar einen umfangreichen Maßnahmenkatalog gegen Sozialmissbrauch durch EU-Migranten ausgearbeitet. Der Gesetzentwurf soll schon in wenigen Tagen vom Kabinett beschlossen werden.
Bundesrepublik Deutschland: Bald für straffällige EU-Bürger auf Zeit gesperrt?

Bundesrepublik Deutschland: Bald für straffällige EU-Bürger auf Zeit gesperrt?

Foto: Oliver Berg/ picture alliance / dpa

Berlin - Mit einschneidenden Maßnahmen will die Bundesregierung offenbar gegen Sozialmissbrauch durch EU-Migranten vorgehen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der der Nachrichtenagentur Reuters nach eigenen Angaben vorliegt. Demnach soll Tätern künftig die Wiedereinreise nach Deutschland untersagt werden, bei falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber Ämtern drohen Haft- und Geldstrafen. Zudem soll es Kindergeld nur noch bei Vorlage der Steuer-Identifikationsnummer geben und die Aufenthaltgenehmigung für arbeitssuchende EU-Bürger auf sechs Monate beschränkt werden.

Bislang dürfen EU-Bürger, denen das Aufenthaltsrecht in Deutschland aberkannt wurde, noch jederzeit in die Bundesrepublik zurückkehren. Nur gesonderte Anträge können das verhindern. An dieser Praxis soll sich nun laut Gesetzentwurf etwas ändern: Die betroffenen EU-Bürger sollen "von Amts wegen" und damit zwangsläufig mit einem befristeten Wiedereinreiseverbot belegt werden. Das Einreiseverbot soll den Unterlagen zufolge fünf Jahre nicht überschreiten.

Eine weitere Maßnahme, die aus dem Gesetzentwurf hervorgeht: EU-Bürgern drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe, wenn sie zur Beschaffung von Aufenthaltsbescheinigungen falsche oder unvollständige Angaben machen. Zudem soll auch der unberechtigte Bezug von Kindergeld unterbunden werden. Künftig muss ein Antragsteller daher für sich und das Kind die Steuer-Identifikationsnummern angeben. Ferner soll das Aufenthaltsrecht von EU-Bürgern zur Arbeitssuche befristet werden. Für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten soll es nur dann erteilt werden, wenn die begründete Aussicht auf eine Anstellung besteht.

Der Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung zwischen den Ressorts und soll nach Angaben des Innenministeriums Anfang Juni vom Kabinett beschlossen werden. Der Entwurf, aus dem zuerst die Zeitung "Freitag" in einer Vorabmeldung zitiert hatte, beruht auf Vorschlägen einer Staatssekretärsrunde der Regierung. Ende März hatte sie in einem Zwischenbericht erste Maßnahmen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen vorgeschlagen.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, nannte den Entwurf konsequent. Die große Koalition habe angekündigt, dass sie Sozialmissbrauch ernst nehme und bekämpfen wolle, sagte der CSU-Politiker zu Reuters.

Den Anstoß zu der Gesetzesinitiative hatte eine von der CSU forcierte Debatte gegeben, dass mit dem freien Zugang für Rumänen und Bulgaren zum deutschen Arbeitsmarkt seit dem 1. Januar 2014 der Missbrauch von Sozialleistungen wachsen könnte. Die Bundesregierung sah dafür in dem Zwischenbericht aber keine Anhaltspunkte. Allerdings wird mit einem stark steigenden Zuzug aus den beiden EU-Ländern gerechnet.

jbe/Reuters
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