Maskenpflicht und Wechselunterricht Spahn will Coronamaßnahmen an Schulen verlängern

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: »Da setzen sich Millionen Menschen in Bewegung«
Foto: ANDREAS GORA / POOL / EPACoronamaßnahmen in Schulen müssen nach Ansicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) noch eine längere Zeit aufrechterhalten werden. »Wir werden nicht völlig ohne Schutzmaßnahmen wieder in den Schulbetrieb gehen können«, sagte er bei einer Onlinetagung der Evangelischen Akademie Tutzing über die Zeit nach den Sommerferien.
Im Herbst und Winter würden trotz derzeit sehr niedriger Inzidenzen voraussichtlich nach wie vor Maßnahmen wie Maskenpflicht oder auch Wechselunterricht notwendig sein. »Da setzen sich Millionen Menschen in Bewegung, die sich sonst nicht in Bewegungen setzen würden und begegnen sich«, betonte Spahn. Das könne dann zu einer »Drehscheibe in die Haushalte hinein« werden. »Wir sollten dieses Mal die Sommerzeit besser nutzen.«
Maskenpflicht soll bestehen bleiben
Zuvor hatte sich der Gesundheitsminister bereits für ein weiteres Tragen von Masken an Schulen ausgesprochen. Wo viele Kinder zusammenkämen, die noch nicht geimpft werden könnten, müsse die Maskenpflicht fortbestehen, sagte Spahn. Er hoffe darauf, dass die Kultusminister der Länder eine einheitliche Regel nach den Sommerferien fänden. »Masken sind nervig, aber im Vergleich zu allem anderen eine ziemlich einfache und erträgliche Maßnahme«.
In den vergangenen Tagen waren durch die Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus bereits mehrere Infektionen in Schulen bekannt geworden. Die Stadtverwaltung Dresden hatte Coronafälle in drei Bildungseinrichtungen gemeldet . Ausgangspunkt seien die Infektionen von drei Geschwistern, die diese Einrichtungen besucht hätten. »Dass es sich um die Delta-Variante handelt, hat bei den drei Fällen eine spezifische PCR-Testung bestätigt«, erklärte die Stadt. Weitere Ausbrüche wurden in Hamburg und Hildesheim gemeldet, im baden-württembergischen Waiblingen mussten rund 150 Kinder und alle Beschäftigten einer städtischen Kindertagesstätte in Quarantäne geschickt werden.