Grundsatzurteil Staat muss Zeugen Jehovas wie Katholische Kirche behandeln

Die Zeugen Jehovas sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit können sie Kirchensteuern erheben, kirchliche Beamte beschäftigen oder Stiftungen gründen. Zudem sind sie von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaft, -Vermögen- und Grundsteuer entbunden.

Berlin - Die Religionsgemeinschaft erfülle die Voraussetzungen für die Verleihung dieses Status, urteilten die Richter heute. Damit setzten sich die Zeugen Jehovas in dem seit über zehn Jahren andauernden Rechtsstreit gegen das Land Berlin durch, das der Religionsgemeinschaft die Anerkennung der Körperschaftsrechte versagt hatte. Es gebe keine objektiven Anhaltspunkte, dass die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu sei, hieß es in der Begründung. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Das Land Berlin werde eine Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht prüfen, sagte ein Sprecher.

Mit dem Status sind zahlreiche Vergünstigungen verbunden. Eine öffentliche Körperschaft darf Kirchensteuern erheben, kirchliche Beamte beschäftigen oder Stiftungen gründen. Zudem stehen Körperschaften steuerliche Vergünstigungen zu. Sie sind von der Pflicht zur Entrichtung von Körperschaft-, Vermögen- und Grundsteuer entbunden. Die Zeugen Jehovas hatten im Verfahren erklärt, dass sie kein Interesse an der Kirchensteuer und am Beamtenverhältnis hätten. Ihnen gehe es vor allem um die Steuervorteile und die mit dem Status verbundene Anerkennung.

Die Frage des Religionsunterrichtes an staatlichen Schulen ist vom Körperschaftsstatus unabhängig.

Das Land Berlin hatte den Zeugen Jehovas unter anderem vorgeworfen, Bluttransfusionen bei Kindern zu verhindern, mit rigiden Erziehungspraktiken das Kindeswohl zu gefährden und durch psychische Sanktionen für Aussteiger den Bestand von Ehe und Familie zu gefährden. Diese Vorwürfe habe das Land aber nicht mit Fakten wie etwa Entscheidungen von Familiengerichten, Jugendämtern oder anderen Institutionen belegen können, hieß es in der Entscheidung. Das Land habe sich vor allem auf Berichte von Aussteigern aus der Religionsgemeinschaft gestützt. Bei der Bewertung solcher Berichte aber sei Zurückhaltung geboten, weil erst ihr psychischer Hintergrund geprüft werden müsse.

Der Rechtsstreit hatte mit einem Antrag der Zeugen Jehovas im Jahr 1990 begonnen. Auch das Oberverwaltungsgericht war schon damit beschäftigt. Der Rechtsstreit um die Anerkennung der Zeugen Jehovas zog sich seit 1993 durch alle Instanzen. Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht und wurde schließlich im Mai 2001 vom Bundesverwaltungsgericht wieder an das Oberverwaltungsgericht Berlin verwiesen. Das hatte bereits 1995 zu Gunsten der Religionsgemeinschaft entschieden. "Wir stehen wieder da, wo wir vor genau zehn Jahren standen", sagte der Richter. Im letzten Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht einen Vergleich vorgeschlagen, der jedoch am Land Berlin gescheitert war.

Die Rechtsvertreter der Zeugen Jehovas freuten sich über einen Sieg auf ganzer Linie: "Besser hätte es nicht kommen können."

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